Reale Schicksale im Versorgungsausgleich

Wir sammeln Schilderungen von realen Fällen, um aufzuzeigen, dass die vermeintlichen Einzelschicksale durchaus keine ungewöhnlichen Fälle sind. Wenn Sie Ihre Versorgungsausgleichgeschichte dazu beitragen möchten, dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Vielen Dank!

750 mtl. - bis jetzt 185.000,-- und davon 48.000 jetzt schon für eine Tote

Sehr geehrte Interessenvertreter,
auch mir wird seit meiner Pensionierung 1995, monatlich im Schnitt 750 Euro
(insgesamt bisher ca. 185.000.- Euro) einbehalten.

Davon, da meine ehemalige Frau 2011 verstarb, 48.000,- Euro für eine Tote.
Da meine ehem. durch Frühverrentung länger als 3 Jahre in den Genuss des Vers.Ausgl. kam, werde ich auch weiterhin für die SCHWARZE NULL des Finanzhaushalts aufkommen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter-S. Nebel

P.S. Das ist der Dank für 35 Jahre Dienst am Volke

Struktursoldat StFw S.: Skandalöse Ausführungsbestimmungen!

Sehr geehrte und Herren,

ich werde am 31.12.2016 als sog. Struktursoldat vorzeitig aus dem Dienst entlassen.
Ich bin nach ca. 17 Jahren Ehe geschieden worden. Versorgungsausgleich wurde durch das Amtsgericht Memmingen auf 550 € festgesetzt. Ich habe mit meiner Exfrau zwei gemeinsame Söhne 20 und 15 Jahre alt. Beide Söhne leben bei mir und dies seit vielen Jahren!!

Meine Exfrau ist zum Unterhalt verpflichtet worden die Zahlungen sind sehr unregelmäßig und können nur durch Pfändung durch meinen Anwalt weggepflegt werden.
Bis heute zahlt meine Frau nicht freiwillig und schuldet meinem Sohn viel Unterhalt.
Meine jüngerer Sohn (15 Jahre) beginnt im September diesen Jahres eine Ausbildung.
Eine weitere fliegerische Verwendung, sollte ich bei der Bw bleiben, ist aus Gründen der daraus folgenden Abwesenheit nicht möglich.
Jede weitere Verwendung wäre mit einer noch ungünstigeren Versetzung verbunden.
Deshalb werde ich trotz der jetzt im Moment geltenden Ausführungsbestimmungen die BW verlassen da mir keine andere Wahl bleibt.
20 Jahre fliegerischer Dienst, Auslandseinsätze die Hälfte des Jahres nicht bei der Familie gewesen, dass ist der Dank an mich und meine Söhne die jetzt mit erhebliche finanziellen Einbußen ihres Vaters leben müssen.
Bürger in Uniform.... ohne Worte! Es bleibt nur die Uniform die ab 31.12.16 im Kellerschrank verschwindet.
Die Ausführungsbestimmungen sind ein Skandal.
Der Dienstherr hat mir angeboten nach dem sog. Altersband 3 vorzeitig zu gehen. Die Initiative ist nicht durch meine Person angeschoben worden sondern durch die Personalbearbeitende Stelle!!!!!!!!!!!
Schon deshalb sind die Ausführungsbestimmungen Unsinn.

MKG

S. StFw

Versorgungsausgleichsabzug trotz Tod des Berechtigten für Versorgung eines Grabes?

Ich war mit meiner „Ex“ 6 Jahre verheiratet und wurde 1978 geschieden. In Pension ging ich 1994. Ab diesem Zeitpunkt wurden mir monatlich zunächst mal 135,00 DM von meiner Pension abgezogen. Im vergangenen Jahr im April ist meine Ex-Frau verstorben, was ich nur durch Zufall erfuhr. „Hurra“ dachte ich, jetzt fällt der VersAusgleich weg. Wie man weiß, war das völlig falsch gedacht.
Da meine Ex 3,5 Jahre vor ihrem Tod in Frührente ging, darf ich jetzt weiterzahlen für etwas, was gar nicht mehr existiert. In meinen Augen bezahle ich ein „Bußgeld“ von mittlerweile 175,00 € dafür, dass ich mal 6 Jahre (Gott sei Dank nicht mehr, sonst wär’s ja noch teurer) mit meiner Ex verheiratet war.
Der Staatssäckel kassiert durch die „ins Leere“ bezahlten VersAusgleiche aller Betroffenen ungerechterweise richtig viel Geld. Der Dank für treu geleisteten Dienst (35 Jahre)?

Mit kameradschaftlichem Gruß

Harro B
Hptm a.D.


Anmerkung:
Sehr geehrter Herr B.
Vielen dank für Ihren Beitrag. Wir hoffen, dass unsere persönliche Mail, sowie das fermündliche Gespräch Ihnen Abhilfe verschaffen kann.
Ihr Team Versorgungsausgleich

Trotz anerkannter WDB ohne qualifizierte Unfallrente + Versorgungsausgleich

Eine weitere Fall-Gruppe:

Hallo,
ich bin durch einen Einsatzunfall frühpensioniert, mit anerkannten 60% WDB und bilde damit mit vielen meiner Kameraden, denen es ähnlich ergeht, noch eine weitere Fall-Gruppe im Problem Versorgungsausgleich.

Die besondere Problematik in meiner Situation war, dass ich zu dem Zeitpunkt, als der Einsatzunfall passierte, noch Zeitsoldat (im 17. Dienstjahr !!) war und nach Eintreten der Krankheit und des dann jahrelang folgenden Kampfes, zu diesem Zeitpunkt der Anerkennung dann bereits 11 Jahre Berufssoldat war.
Trotzdem wurde ich als Zeitsoldat, also ohne qualifizierte Unfallrente, entlassen und habe mit Mühe und Not und nur aufgrund meiner vielen Dienstjahre (26 Jahre) und diverser Einsätze ( 1x Balkan, 3x AFG, hier doppelt gerechnet) und glücklicher Anerkennung meiner Vordienstzeiten, dann knapp 69 % erhalten.

Es geht mir hier nicht um ein herumjammern oder um meine Person, nur dass erkannt wird dass es noch eine - wenn auch sehr kleine - andere Gruppe von SOLDATEN gibt, die aufgrund eines Arbeitsunfall dienstunfähig geworden sind und keinen gesetzlichen Anspruch auf die qualifizierte Beamtenversorgung haben (also 80% aus der nächsthöheren Gehaltsstufe ~ ungefähr dem letzten Gehalt angepasst), um dann feststellen zu müssen, dass zusätzlich nach all den Verlusten, die bereits vorliegen, der VERSORGUNGSAUSGLEICH dazukommt.
Und das obwohl ich nicht gekündigt habe oder freiwillig das Dienstverhältnis beendet habe und somit nicht nur durch den Einsatzunfall und der schlechter gestellten Versorgung benachteiligt bin, sondern der Versorgungsausgleich zusätzlich die schmale "RENTE" belastet.

Mit freundlichen Grüßen
G. Z. StFw a.D.

Michael S.: Ein Hoch auf unser Recht.

Habe nur durch Zufall Ihre Seite gefunden.
Auch ich werde bald abgezockt. Es sind nicht viele Punkte (1,88) aber der Umstand ist eine Frechheit. Ich habe meiner EX damals 50.000,00 DM geliehen für Ihren Laden. (meine ganzen Ersparnisse). Einige Monate später verschwand Sie und meldete Insolvenz an. Ich forderte die Scheidung und diese wurde 3 Jahre später auch endlich bewilligt. Ja, ich nenne es so weil die teuerste sich nicht Scheiden lassen wollte. So und jetzt kommt der Hammer. Trotz diesen 50.000 DM muss ich jetzt auch noch einen Versorgungsausgleich an Sie zahlen. Ein Hoch auf unser Recht.

 

Aktiver Berufssoldat verstirbt - Kürzung der Witwenrente ohne Rücksicht

Im Jahre 2011 verstarb mein Ehemann (Berufssoldat im aktiven Dienst) im Alter von 50 Jahren an Krebs.

Die Berechnung der Hinterbliebenenversorgung - in unserem Fall Witwengeld und Halbwaisenrente - erfolgte anhand der Richtlinien für Dienstunfähigkeit, da der Tod die höchste Form der Dienstunfähigkeit darstellt. Dies ist für die Hinterbliebenen sowieso mit erheblichen Abzügen verbunden.

Gleichzeitig werden für uns anteilig die Beträge in Höhe von monatlich 48 Euro für den Versorgungsausgleich, den mein verstorbener Mann irgendwann später mit Pensionsbezug aufgrund seiner Scheidung hätte zahlen müssen, sofort in Abzug gebracht. So zahlen wir jetzt den Versorgungsausgleich für die geschiedene Ehefrau meines verstorbenen Mannes, die selbst noch viele Jahre berufstätig ist.

Das diese Tatsache noch wie ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht unserer Familie ist, versteht sich von selbst.

Bernhard A. Hptm d.R.: Ich werde ja doppelt bestraft.

Ich habe 1981 geheiratet und wurde 2007 geschieden. Seit 2010 bin ich im Dienstgrad eines Hauptmanns in den Ruhestand versetzt worden. Der Versorgungsausgleich beträgt bei mir 751,35 €, der um 99,05 € gemindert wird wegen Nichtbezug gesetzlicher Rente. Somit werden schon mal 652,30 € abgezogen.
Auf Grund meiner Vordienstzeiten bei der NVA werden mir die Versorgungsbezüge auf 62,9 % gekürzt. Dadurch erhalte ich schon mal ca. 10 % weniger als ein Hauptmann ohne Vordienstzeiten bei der NVA. Der Versorgungsausgleich wird meines Erachtens aber nicht gekürzt, da der Versorgungsausgleich ja an Hand der verheirateten Jahre berechnet wird.
Ich werde ja doppelt bestraft.
Zur Zeit habe ich rund 1740 € Netto Ruhegehalt. Miete, denn ein Haus kann man sich von dem Geld nicht mehr leisten, und dem Abzug für die private Krankenkasse, kürzen das Ruhegehalt auf ca. 815 €.
Das reicht zum Lebensunterhalt. Urlaub hatte ich schon seit meiner Entlassung nicht mehr.
815 €, ist das nicht weniger als der sogenannte Selbstbehalt?? Ich sollte mich mal beim Sozialamt melden.

Udo L.: Ob ich mir die nahegelegte Zurruhesetzung überhaupt leisten kann?

Mit Bauchschmerzen habe ich die zu erwartenden Regelungen zum Versorgungsausgleich zur Kenntnis genommen.
Zu Mitte diesen Jahres ist mein Dienstposten herunter dotiert worden. Mit 50 Jahren und noch 4,5 Jahren Restdienstzeit ein ungünstiger Moment. Auch kann mir im Augenblick niemand eine genaue Planung aufzeigen. Es kann sein...es könnte...vielleicht... usw.
Nach versch. Gesprächen wurde mit quasi die Inanspruchnahme des Reformbegleitgesetzes (vorzeitige Zurruhesetzung) nahegelegt.

Da ich nach 19 Ehejahren ein Versorgungsausgleich von ca. 500€ zu leisten habe, hatte ich auf günstigere Regelungen gehofft, so dass ich mir die vorzeitige Zurruhesetzung auch leisten kann. Wenn tatsächlich Soldaten, die nach Personalstärkegesetzen in den Ruhestand gehen, nicht begünstigt werden, werde ich wohl meine Restjahre ableisten, ohne derzeit eine Perspektive zu haben.

Und vielleicht auch ohne Auftrag...? Wenn das der Sinn ist...obwohl man eigentlich auch dem Dienstherrn einen Gefallen tut....

Greg: Nach langem Kampf wegen Dienstunfähigkeit erhält „Pension“ eine neue Bedeutung

Ich bin ein 47 jähriger, erneut verheirateter Berufssoldat mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern und bin zum 01.10 2014 vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden, aufgrund eines Einsatzunfalls, mit 60% anerkannter Wehrdienstbeschädigung nach viel Theater mit schlussendlich 69,5 % und das nur aufgrund der 27 Jahre Dienstzeit, Plus der Einsatzzeiten, aber nur ab 2003 gezählt ( vorher noch nicht anerkannt ) und Vordienstzeiten ( auch erst ab 17 Jahren anerkannt) obwohl ich schon mit 15 Jahren begonnen habe. Hier einen Abzug, dort ein bisschen was weg.....Danke. Ich bin mit 46 Jahren, also 10 Jahre früher in die DU (Dienstunfähigkeit) geschickt worden und zahle bis zum Renteneintritt meiner Ex-Frau (ebenfalls 46 Jahre alt) 21 Jahre lang ca. 70.000 ,- bis 80.000,-€ an den Staat, der Versorgungsausgleich aktuell mit 210,- Euro monatl. Abzug, jährlich erhöhend und das bei nicht mal qualifizierter Unfallrente. Ganz nebenbei, unter der Armutsgrenze 1750,-€ Vorruhestands -"Pension" wobei der Begriff Pension eine völlig neue Bedeutung hat.
Danke mein Vaterland.....also ich persönlich habe meinen Vertrag den ich mit meinem Vaterland von Geburt an hatte, einseitig aufgekündigt.

Hptm Gerald J.: Riesenunterhaltszahlung und der Versorgungsausgleich kommt noch...

Geheiratet 1987, geschieden 2013. Meine Ex-Frau hat lediglich sporadisch gearbeitet; (...) Ca. ein Jahr nach der Trennung (April 2011) wurde bei der Ex-Frau eine Psychose schizophrener Art festgestellt. Therapien bzw. Ansätze zur Eigenversorgung fanden nicht statt. Im Scheidungsurteil wurde ein Versorgungsausgleich von ca. 700,- € festgelegt. Festlegungen zum nachehelichen Unterhalt wurden nicht getroffen, weshalb ich diesen mit Wirksamkeit der Scheidung einstellte. Mit einem Urteil zum Ehegattenunterhalt wurde ich nun zur Zahlung von ca. 30.000,- € für die letzten 20 Monate verurteilt. Darin enthalten ist die Grundsicherung, jedoch auch Krankenversicherung und Rentenrücklagen.
Bei allem Respekt unserem Rechtssystem gegenüber: Bis zu 1450,- € monatlich für meine Ex-Frau ist mehr als mir selbst übrig bleiben. (...) Darüber hinaus werden alle weiteren Kosten (Gericht, Anwalt etc.) mir auferlegt.
Ich habe noch 7 Dienstjahre und schon jetzt Angst, in welche Armutsfalle ich da geraten bin. Leider beschleicht mich im mir vorliegenden Fall das Gefühl, dass es dem Staat lieber (oder für mich besser) gewesen wäre, wenn der o.g. Hammer zum Einsatz gekommen wäre. Zudem ist für mich mittlerweile offensichtlich, dass er sich das Geld dort holt, wo es zu finden ist, unabhängig von einer objektiven Betrachtung der zugrundeliegenden Tatsachen.

Ich unterstütze daher ihre Interessengemeinschaft von ganzem Herzen.

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Der Staat knackt Lotto Jackpot von 138.000,00€

Auch ich werde abgezockt. 138.000€ für unseren Staat. Darauf habe ich gewartet und freue mich schon drauf, meinen Beitrag für das sogenannte Sozialsystem zu leisten. Ich muss mich beherrschen, dass ich nicht ausfällig und unsachlich werde. Zur Zeit läuft bei mir die Scheidung und eine zuerst angedachte Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung hat sich auch zerschlagen. Nun befinde ich mich im sogenannten Rosenkrieg.
Zu den Fakten:
Ich bin vor kurzem in den Ruhestand nach dem Personalanpassungsgesetz versetzt worden.
Meine Noch-Frau hat sich einem anderen zugewandt. Das ist der Dank für mehrere Einsätze, davon keiner unter
7 Monate. Dazu kommen unzählige Versetzungen und jahrelanges Pendeln. Mein Sohn (12 Jahre) hat sich dazu entschieden bei mir zu leben. Unterhalt für meinen Sohn zahlt Sie nicht. Wenn also die Scheidung rechtskräftig ist, werden meine Versorgungsbezüge um ca. 630,00€ gekürzt. Das heißt ich habe nach Abzug aller Verbindlichkeiten für mich und meinen Sohn noch ca. 500,00€ im Monat zum Leben. Da sage ich nur Klassenfahrten, Schulwoche in England, Jugendweihe, Urlaub u.s.w.  Danke lieber Staat, dass Ihr meinen Sohn und mich in die Armut treibt. Ich verfolge regelmäßig die Beiträge auf dieser Seite und ich habe immer noch die Hoffnung, dass das sogenannte Artikelgesetz und die damit verbundene Aufschiebung der Zahlung ab 60 Jahre und 8 Monate für alle greift. Auch eine Versetzung in den Ruhestand vor 54 ist eine Zwangspensionierung. Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen. Ich finde Eure Seite und Eure Arbeit von der Interessensgemeinschaft Versorgungsausgleich echt super. Macht weiter so.

Frank H.

E. Johann R.: 164.035,40 €

Guten Tag!

Gem. Bundesverwaltungsamt unter Einbezug des Jahres 2013 ergibt bei mir die Summe von 164.035,40 EUR. Im Heft "Die Bundeswehr" Ausgabe Nr. 10 aus dem Jahr 2012, Seite 36-37 liest man, dass 45,1 Millionen eingezogen aber dem Rententräger nur 33,6 Millionen überwiesen wurden. Wo sind die Gelder geblieben? Der Staat bereichert sich und wir sehen ruhig zu? Nein, Aufstand ist die Lösung!

Nils K.

Nach 14 Jahre Ehe, nahm auch meine Bündnis ein tragisches Ende. Meine Exfrau entschied sich für einen neuen Partner, mit dem Sie bereits zwei Jahre regelmäßigen Kontakt pflegte (spielt im Rechtssystem leider keine Rolle mehr…).
Nachdem mir das gemeinsame Haus, was ich zur Hälfte abbezahlt und gebaut habe (im Grundbuch stehen nun Ihre Eltern), das Ersparte (dafür sorgte meine Exfrau im Vorfeld) und der tägliche Umgang mit meinem Sohn genommen wurde, folgte noch der großzügige Versorgungsausgleich vor Gericht. Da meine Frau selbstständig ist verlief der Ausgleich sehr einseitig. Somit komme auch ich, als Berufssoldat, in den Genuss 11 Jahre monatlich über 400 € Versorgungsausgleich zu zahlen wovon weder meine Exfrau, noch ich etwas haben.
Ich bin stolz auf unser Land und ich bin stolz auf unser Rechts- und Sozialsystem. So langsam verliere ich aber das Vertrauen und meinen Stolz!!! Ist das der Dank für das treue Dienen in sämtlichen Bundesländern und bisher 7 Monaten in Afghanistan?

Fritz M.'s Scheidung bringt dem Staat stolze 228 000 € ein

Nach über 24 Jahren Ehezeit und einer geringen beruflichen Tätigkeit meiner Ehefrau wg. Kindererziehung / Krankheit drohen mir als Berufssoldat ca. 1000 € Abzug von meiner Pension. Meine Ex-Ehefrau ist erst in 19 Jahren Nutzniesser ihrer Rente. Bedeutet: ca. 228 000 € für die Rentenkasse.

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Horst M. StFw a.D. & Veteran: Geld fehlt zum Ruhestand genießen und damit auch die Zeit!

Ich schäme mich für diesen Bundestag, der leider nur sehr wenig für seine verdienten Einsatzsoldaten übrig hat!
Parallel dazu gönnt man sich einen kräftigen Schluck aus der Steuerpulle von sage und schreibe 10%!!! Und das vor Beginn seiner Arbeit im Bundestag!
Und meine Entlohnung nach Ende meiner Zeit als Berufssoldat nach über 3 Jahrzehnten liegt so um die 50%! statt 71,75!…

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Sebastian G.: In 25 Jahren fließen 90.000 € vorbei an der Familie in den Verteidigunghaushalt

2005 wurde meine erste, kinderlose Ehe geschieden und mir 300€ monatlich Versorgungsausgleich auferlegt. Seit 2008 bin ich zum zweiten Mal verheiratet und habe mit meiner jetzigen Frau ein gemeinsames Kind. Meine Exfrau erreicht ihr Rentenalter erst in rund 25 Jahren... Soviel zur Familienfreundlichkeit!

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Trotz Vertrag schlägt spätere Gesetzesänderung zu. 633 € mtl. Unterstützung für (Minus-)Rüstungsprojekte

Einvernehmliche Trennung im Jahr 2002. Damals galt noch bundesweit das Pensionärprivilegs. Alles umsonst. Das Gesetz, den Versorgungsausgleich betreffend, ist 2009 geändert worden. Seit Hartmut K. 2010 in Pension ging, werden ihm monatlich 633,- € abgezogen. Was er darüber denkt…

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Jörg, OStFw: Privatinsolvenz, Wohnung zwangsversteigert, aber Staat kriegt 80.000 €

2008 wurde ich nach 20 Jahren Ehe geschieden. 2013 ging ich mit 53 Jahren im Dienstgrad eines Oberstabsfeldwebels in Pension.
Das 1990 erworbene Wohnungseigentum war im Umbau und wurde nach der Scheidung zwangsversteigert. Meine Ex-Frau war zeitlebens selbständig und hat nie in die Rentenkasse eingezahlt. Noch vor der Scheidung gab sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Selbständigkeit auf. Alle Schulden aus dieser Ehe wurden nun mir auferlegt, so dass ich letztendlich 2012 gezwungen war in die Privatinsolvenz zu gehen…

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Günter, OStFw wird nach 33 Jahren Bundeswehr mit 54 zum Sozialfall?

Bin seit 2012 geschieden nach 23 Jahren Ehe. Nächstes Jahr gehe ich mit 54 Jahren in Pension. Mein Dienstgrad ist Oberstabsfeldwebel. Befinde mich jetzt in meinem 4. Auslandseinsatz. Von meiner Pension von etwa 2.100 Euro werden mir 670 Euro an Versorgungsausgleich abgezogen. Meine Kinder sind 21 (studiert) und 18 (Gymaniast) werde ich anteilsmäßig bezahlen müssen. Ich werde somit den Selbstanteil…

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Thomas S.: 11 Jahre Ehe - Staat „verdient“ 25 Jahre lang 700€ mtl. durch die Scheidung

Tja, bald wirds mich auch erwischen ...
Als BO41 mit 44 Jahren davon 21 Jahre Dienstzeit, während derer ich 11 Jahre verheiratet war wobei meine noch Frau keinerlei Rentenanwartschaft aufgebaut hat. Nein, Kinder haben wir auch keine ...
Das bedeutet wohl, dass Vater Staat für ca 25 Jahre 700 € netto monatlich durch mein privates Scheitern spart...

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Karl-Heinz D.: 34 Jahre treues Dienen... und dann?

Guten Tag,
obwohl, oder gerade weil ich geglaubt habe der „Kampf“ gegen die Ungerechtigkeit Versorgungsausgleich (VA) sei aussichtslos, habe ich mich bisher ruhig gehalten.
Auch wurde in den Weiterbildungen durch den Deutscher BundeswehrVerband e.V. der Eindruck erweckt die "Sache" sei aussichtslos!
Umso mehr freue ich mich, dass es offensichtlich doch noch Aktivitäten gibt.
Zu meinem Fall…

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C.: 7 Jahre verheiratet = 22.500 € in das Staatssäckel

Ich habe 1992 geheiratet und wurde 1999 geschieden. Der Versorgungsausgleich beträgt umgerechnet heute 125 €. ich gehe 02/2021 mit 54 in den Ruhestand... Das heißt ich zahle im Monat 125€, im Jahr 1500 € und in den 15 Jahren 22500 €, nur um…

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