Günter, OStFw wird nach 33 Jahren Bundeswehr mit 54 zum Sozialfall?

Bin seit 2012 geschieden nach 23 Jahren Ehe. Nächstes Jahr gehe ich mit 54 Jahren in Pension. Mein Dienstgrad ist Oberstabsfeldwebel. Befinde mich jetzt in meinem 4. Auslandseinsatz. Von meiner Pension von etwa 2.100 Euro werden mir 670 Euro an Versorgungsausgleich abgezogen. Meine Kinder sind 21 (studiert) und 18 (Gymaniast) werde ich anteilsmäßig bezahlen müssen. Ich werde somit den Selbstanteil von 1.150 € als Pension erhalten. Darf davon meine Krankenkasse bezahlen und bin nach 33 Jahren ein Sozialfall.
Meine Frau arbeitet. Sie wird die restliche Summe für den Kinderunterhalt aufbringen müssen. Somit wird sie auch auf die 1.150 Euro Selbsterhalt kommen, hat jedoch 3 Köpfe zu versorgen. Wenn ich nach der Pension weiter arbeite, setzt der Dienstherr eine Obergrenze an Zuverdienst fest. Darüber hinaus wird meine Pension gekürzt. Somit werde ich wohl arbeiten, damit meine Kinder ihre Schule und Studium ohne Einbußen absolvieren können und weiterhin weniger als ein Hartz IV Empfänger bekomme. Jeder unverheiratet Pensionär erhält verdientermaßen seine Pension. Auch der Verheiratete Pensionär darf die Lorbeeren seiner Arbeit genießen. Alle geschiedenen werden nicht nur durch die Scheidung finanziell in eine Ecke gedrückt, nein, der Staat dankt es einen noch, indem er sich selbst bereichert.

Wir sollten mehr Soldaten in den Einsatz senden. Mehr Einsätze, mehr Scheidungen, mehr Geld für den Staat.

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