Entmutigt, entwürdigt, abgeschoben.

Ja, auch ich bin davon betroffen. Ich würde anders zum Versorgungsausgleich stehen, wenn dieser ab dem Moment abgezogen würde, wenn der Ausgleichsempfänger seine Rente bekommt. So aber wird für ca. 12 Jahre dieser abgezogen. Eine Verlängerung der Dienstzeit wurde nicht entsprochen mit der Begründung „mein Nachfolger sei bereits festgelegt“.
Erschwerend kommt hinzu, dass dieser in der Steuer nicht abzugsfähig ist, bei einer Nebenbeschäftigung nicht reingearbeitet werden darf. Somit erfolgt eine dreifach Bestrafung. Ich habe aber damit nun abgeschlossen. Es ist entwürdigend.

(Eingereicht über unser Kontaktformular von Friedh. R. vom 3.6.2014)

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