Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich:
- Was ist der Versorgungsausgleich eigentlich?
- Welche Altersgrenzen für die Pensionierung gibt es für Beamte und Soldaten bzw. für Rentner und welche Folgen haben die für den Versorgungsausgleich?
- Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
- Wo liegt überhaupt das Problem beim Versorgungsausgleich für Berufsgruppen mit besonderer Altersgrenze?
- Was ist Dynamisierung? Warum steigt der Versorgungsausgleich jährlich?
- NEU: Ich werde als Soldat mit Besonderer Altersgrenze zur Ruhe gesetzt. Wie profitiere ich von dem seit 2015 in Kraft gesetzten Attraktivitätssteigerungsgesetz?
- Ich habe meine geschiedene Ex wieder geheiratet. Muss ich weiter Versorgungsausgleich zahlen?
- Mit Besonderer Altersgrenze bzw. aufgrund von Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt, nach neuem Recht berechnet. Kann ich meinen hohen Abzug reduzieren, wenn mein Ex-Partner erst in vielen Jahren mit dem Rentenregelalter in den Ruhestand geht?
- Was ist das Pensionärs- oder Pensionistenprivileg?
- Ich habe den Eindruck, dass ich eigentlich zu viel Versorgungsausgleich zahle. Kann ich meinen Versorgungsausgleich überprüfen und ggf. anpassen lassen?
- Kann ich durch eine vertragliche Regelung mit meinem Ex-Partner den Versorgungsausgleich ausschliessen?
- Mein Ex-Partner ist verstorben, kann mein Abzug im Versorgungsausgleich damit eingestellt werden?
- NEU: Auf Antrag wird der Abzug des VersAusgl nach Versterben des ersten Ehepartners eingestellt, profitiert der neue Ehepartner automatisch davon?
- Wo fließt der einbehaltene Versorgungsausgleich hin, wenn nicht in die Rentenkasse?
- Hat die Einführung der "Mütterrente" Konsequenzen für den Versorgungsausgleich?