Trotz Vertrag schlägt spätere Gesetzesänderung zu. 633 € mtl. Unterstützung für (Minus-)Rüstungsprojekte

Meine damalige Ehefrau und ich haben uns einvernehmlich im Jahr 2002 getrennt. Um in den „Genuß“ des Pensionärprivilegs zu kommen, haben wir einen Vertrag abgeschlossen. Es war alles umsonst. Das Gesetz, den Versorgungsausgleich betreffend, ist 2009 geändert worden. Leider bin ich erst 2010 in Pension gegangen. Mir werden monatlich 633,- € abgezogen. Wie ich mich fühle brauche ich hier nicht weiter schildern. Unsere Politiker verschleudern Millionen und werden dann zur Belohnung in anderen Resorts eingesetzt. Was da geschieht ist unglaublich. [… ]
Selbst als Reservist ist man benachteiligt, da die Unterhaltssicherungsberechnung einen niedrigeren Tagessatz, nach der Ehescheidung, ergibt.
Ich werde auf jeden Fall meine für mich zuständigen Politiker anschreiben und nach dem WARUM fragen. Weiterhin werde ich alle meine Kameraden über diese Seite informieren.

Zurück