Petra B. , Polizeibeamtin nach Scheidung und Versetzung in den Ruhestand abgezockt:

Petra B., Mutter von zwei Kindern, tritt mit 62 in den Ruhestand. Als ehemalige Polizistin im Landesdienst ist sie vom neuen Versorgungsausgleichsrecht insofern betroffen, dass die Bundesländer die eigentlich vorgesehene interne Teilung nicht übernommen haben.
Ihre Pensionsansprüche machen aufgrund von Kindererziehung und dadurch verbundener Beurlaubung/Teilzeitarbeit nur ca. 57 % ihres letzten aktiven Gehalts aus.
Im Rahmen der für ihr Bundesland vorgesehenen externen Teilung wird ihr Versorgungsausgleichsanspruch in Höhe von 550 EUR/Monat durch die Rentenversicherung wahrgenommen. Erst mit 66 Jahren hat sie dort erst Anspruch auf Leistungen.
Der Staat zockt in ihrem Beispiel konkrete 26.400 EUR ab.

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