Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, ich bin durch einen Kameraden auf ihre interessengemeinschaft aufmerksam gemacht worden. Zum Thema Versorgungsausgleich und der Diskrepanz zwischen Eintritt in den Ruhestand und Wirksamkeit der Auszahlung an den Empfänger hatte ich schon immer den nun bestätigten Verdacht, dass dort eine große Gerechtigkeitslücke besteht. Insofern schon mal vorab Respekt, dass es ihre Interessengemeinschaft gibt. Mein Fall ist derart gelagert: Geheiratet 1987, geschieden 2013. Meine Ex-Frau hat lediglich sporadisch gearbeitet; die Gründe lagen in der Kindererziehung bzw. chronischen Krankheitsschüben wie z.B. Rheuma. Die Trennung war notwendig, da wir uns nicht nur auseinander gelebt hatten, sondern v.a. weil ich von ihr bedroht wurde. Das ganze endete mit Polizei und Gesundheitsamt in meiner Wohnung, welche einen Hammer sicherstellte, mit welchem sie sich gegen mich "schützen" wollte. Meiner Tochter gegenüber hatte sie zuvor telefonisch erklärt, sie werde diesen gegen mich einsetzen. Zu allem Unglück hat weder die Polizei noch das Gesundheitsamt ein Protokoll angefertigt, welche die "Gefahr im Verzug" belegt, was sich in den anschließenden Verhandlungen rächen sollte. Ca. ein Jahr nach der Trennung (April 2011) wurde bei der Ex-Frau eine Psychose schizophrener Art festgestellt. Therapien bzw. Ansätze zur Eigenversorgung fanden nicht statt. Im Scheidungsurteil wurde ein Versorgungsausgleich von ca. 700,- € festgelegt. Festlegungen zum nachehelichen Unterhalt wurden nicht getroffen, weshalb ich diesen mit Wirksamkeit der Scheidung einstellte. Mit einem Urteil zum Ehegattenunterhalt wurde ich nun zur Zahlung von ca. 30.000,- € für die letzten 20 Monate verurteilt. Darin enthalten ist die Grundsicherung, jedoch auch Krankenversicherung und Rentenrücklagen. Bei allem Respekt unserem Rechtssystem gegenüber: Bis zu 1450,- € monatlich für meine Ex-Frau ist mehr als mir selbst übrig bleiben. Viele meiner Bekannte verdienen das nicht in ihren Vollzeitbeschäftigungen. (Zu ihrer Information: ich bin Soldat, A 11). Meines Erachtens sollte Unterhalt wie Einkommen behandelt werden und der Empfänger ist hierfür steuer- und sozialversicherungspflichtig zu machen. Darüber hinaus werden alle weiteren Kosten (Gericht, Anwalt etc.) mir auferlegt. Ich habe noch 7 Dienstjahre und schon jetzt Angst, in welche Armutsfalle ich da geraten bin. Leider beschleicht mich im mir vorliegenden Fall das Gefühl, dass es dem Staat lieber (oder für mich besser) gewesen wäre, wenn der o.g. Hammer zum Einsatz gekommen wäre. Zudem ist für mich mittlerweile offensichtlich, dass er sich das Geld dort holt, wo es zu finden ist, unabhängig von einer objektiven Betrachtung der zugrundeliegenden Tatsachen. Ich unterstütze daher ihre Interessengemeinschaft von ganzem Herzen.

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