Was ist das Pensionärs- oder Pensionistenprivileg?

Wird eine Scheidung durchgeführt, bei der der eigentlich Ausgleichsverpflichtete bereits im Ruhestand ist, so kommt es bei ihm erst dann zum Abzug des Versorgungsausgleichs, wenn sein Ex-Partner selbst Versorgungsbezüge oder Rentenzahlungen empfängt.

Dieses Pensionärs oder Pensionistenprivileg wurde auf Bundesebene mit Neuregelung des Versorgungsausgleichs abgeschafft. Weiterhin gilt es in den Bundesländern Berlin und Hessen.

ACHTUNG: Altfälle, die noch das sogenannte Pensionärs- oder Pensionistenprivileg genießen, sollten eine gerichtliche Anpassung des Versorgungsausgleichs erst dann vornehmen, wenn auch der Partner Rente bzw. Versorgungsbezüge erhält. Durch die automatisch erfolgende Umstellung auf das neue Versorgungsausgleichsrecht ab 01.09.2009 würde das Pensionärs- oder Pensionistenprivileg nämlich aufgehoben und der Antragsteller zum Abzug des Versorgungsausgleichs verurteilt, auch dann wenn der Ausgleichsberechtigte noch keine Altersversorgung erhält!

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2014 von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere.

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