Kann ich durch eine vertragliche Regelung mit meinem Ex-Partner den Versorgungsausgleich ausschliessen?

Mit Einführung des VersAusglG sollten Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich möglichst erleichtert werden. Ehegatten können deshalb vor Rechtskraft der Ehescheidung eine notarielle Vereinbarung (Ehescheidungsfolgendvereinbarung/ Ehevertrag) über den Versorgungsausgleich schließen.

Die Vereinbarung über den Versorgungsausgleich muss jedoch einer gerichtlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden.

Im Wesentlichen ist damit gemeint, dass ein Partner nicht einseitig benachteiligt werden darf. Ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs mit der Folge, dass ein Partner im Alter der Sozialhilfe anheim fällt, ist also unzulässig.

Vereinbarungen sind also so zu schliessen, dass Ansprüche gegeneinander getauscht werden, Orientierungshilfe kann dabei der im Versorgungsausgleichsverfahren ermittelte Kapitalwert sein.

Beispiele für Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich:

  • Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im Gegenzug mit der Übertragung einer Immobilie oder Kapitalversicherung oder Zahlung einer Kapitalabfindung
    - Vorteil: Wegfall des Versorgungsausgleichs
    - Nachteil: Ggf. hohe Finanzierungskosten
  • Anstelle der jeweiligen Aufteilung von Pensionsanspruch bei A und Rentenanspruch bei B, Belassung des vollen Rentenanspruchs bei B und Einigung auf eine niedrigere Pensionskürzung bei A (Enstspricht dem Saldierungsprinzip des alten Versorgungsausgleichs)
    - Vorteil: Günstigere Entwicklung späterer Dynamisierungen auf Grund besserer Pensionssteigerung gegenüber geringeren Rentensteigerungen, Wegfall von Verwaltungskosten für Anlage eines eigenen Rentenkontos
    - Nachteil: Dazu müssen ggf. für den Partner andere Kompensierungen identifiziert werden

Vgl. auch: Einfache Darstellung bei Kanzlei Glinde

und Gesamtbefassung, sehr umfangsreich auf familienanwaelte-dav.de

Rechtliche Grundlagen auf Michael Bertling

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2014 von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere.

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