Ich habe meine geschiedene Ex wieder geheiratet. Muss ich weiter Versorgungsausgleich zahlen?

Grundsätzlich ja, da der Versorgungsausgleich ein eigenständiges Anrecht des Ausgleichsberechtigten begründet. Da jedoch der Ausgleichsverpflichtete zum gesetzlichen Unterhalt gegenüber seiner Ehefrau verpflichtet ist, kann der Abzug des Versorgungsausgleich im Umfang des zu leisten Unterhalts gekürzt werden. Rechtsgrundlage ist § 33 des VersAusgLGes. Die Kürzung erfolgt auf Antrag des Ausgleichsverpflichteten gegenüber seinem Versorgungsträger und wird ab dem Folgemonat wirksam.

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2014 von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere.

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