Hat die Einführung der "Mütterrente" Konsequenzen für den Versorgungsausgleich?

Die ab 01.07.2014 eingeführte "Mütterrente" kommt zunächst allen Müttern zu Gute, die ihre Kinder vor dem 01. Januar 1992 geboren haben.
Sie erhalten einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt pro Kind aus der Rentenkasse. Davon profitiert möglicherweise auch der geschiedene Mann. Denn wenn für einen in die Ehezeit fallenden Zeitraum nachträglich die Versorgung erhöht wird, verändert das auch den Ausgleichswert im Versorgungsausgleich.

Die Überprüfung und Anpassung erfolgt auf Antrag durch das Familiengericht.

Da bei einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren eine Abänderung von mindestens 5% eines Rechts erzielt werden muß, kommt bei nur einem Kind i.d.R. kein Anpassungsverfahren zustande!
Ganz grob gesprochen, je geringer der bisherige Abzug im Versorgungsausgleich, umso eher wirkt sich die Mütterrente zu Gunsten einer Reduzierung des Versorgungsausgleichs aus, je höher der der bisherige Abzug ist, umso eher wirkt sich die Mütterrente eben nicht aus.
Der Deutsche Anwaltverein hat eine Tabelle mit Grenzwerten Versorgungsausgleich veröffentlicht, die genau darstellen, ab wann ein gerichtliches Anpassungsverfahren nur auf Grund der Mütterrente lohnenswert ist. Auf der Website des RA-Büros Rechtsanwälte Hauß & Nissala kann man die Tabelle einsehen. Die Tabelle stellt dar, ab wann ein gerichtliches Anpassungsverfahren nur auf Grund der Mütterrente lohnenswert ist: https://www.anwaelte-du.de/media/files/MuetterrenteVA.pdf

ACHTUNG: Bei einem Anpassungsverfahren auf Grund der Mütterrente wird grundsätzlich der gesamte Versorgungsausgleich überprüft und sofern er nach altem Recht bis zum 01.09.2009 ermittelt worden ist auf das neue Recht umgestellt.

Zuletzt aktualisiert am 08.02.2018 von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere.

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