Mit Besonderer Altersgrenze bzw. aufgrund von Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt, nach neuem Recht berechnet. Kann ich meinen hohen Abzug reduzieren, wenn mein Ex-Partner erst in vielen Jahren mit dem Rentenregelalter in den Ruhestand geht?

Solange die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält und sie aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen kann, wird die Kürzung der laufenden Versorgung auf Grund des Versorgungsausgleichs auf Antrag ausgesetzt. Rechtsgrundlage ist der § 35 des VersAusgl Ges. Der Antrag ist beim zuständigen Versorgungsträger zu stellen und wird ab dem Monatsersten des Folgemonats nach Antragstellung wirksam.

Zuletzt aktualisiert am 17.03.2015 von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere.

Zurück