Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich
Wie geht's 2015 weiter?
von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 0)
Liebe Freunde und Unterstützer,
wer glaubte, bei „Versorgungsausgleich-Soldaten“ sei nichts passiert, irrt!
Das Jahr 2015 geht nun schon in die Vollen und viele Dinge in Bezug des Versorgungsausgleichs wurden angeschoben…
Hier ein kleiner „Wash-Up“ der aktuellen Ereignisse:
Berlin – Gesetzentwurf nun entgültig im Parlament
Die Bundesregierung brachte den Entwurf des Artikelgesetzes und damit die beabsichtigten Änderungen erneut in den Bundestag mit der Bitte um Zustimmung ein. ( Das Dokument findet sich hier: Download Dokument Bundestag ) Im Wesentlichen ist dazu zu bemerken, dass
- der Bundesrat dem Entwurf zustimmte,
- der sogenannte „Normenkontrollrat“ diesen Entwurf kommentierte. Dazu ermittelte er die sogenannten „Bürokratiekosten“. Ein seltsames Unterfangen, wenn man das Zahlenwerk dieses Beitrags auf Seite 88 des Dokuments als Otto-Normalverbraucher zur Kenntnis nimmt. (Aber mit dem Normenkontrollrat muß sehr wichtig sein! Immerhin bekommen die Mitglieder dieses Ausschusses eine „Aufwandsentschädigung“ von 25.000 EUR pro Jahr, der Vorsitzende von 30.000 EUR. Alles ausnahmslos ehemalig leitende Beamte und Politiker.) Auch so etwas, was durch ungerechtfertigten Versorgungsausgleichsabzug finanziert wird! Nun, wenn es hilft…
- ein Beitrag auf Seite 78, der ergänzend zum Sachstand des Entwurfs vom 18.09.2014 den Status dienstunfähiger Soldaten kommentiert, hinsichtlich seiner Herkunft nicht nachvollziehbar ist:
Im Rahmen der typisierenden Betrachtungsweise ist es gerechtfertigt, bei ehemaligen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, privatwirtschaftlich erzielten Hinzuverdienst weiterhin im bisherigen Umfang für eine Kürzung der Versorgungsbezüge heranzuziehen. Die Begrenzung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für diesen Personenkreis wurde mit dem Versorgungsreformgesetz vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) eingeführt, um unerwünschten Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit entgegenzuwirken (BT-Drs. 13/9527 S. 40, 45). Diese Gründe gelten weiter fort.
Wer diese besondere Kommentierung hinsichtlich dienstunfähiger Soldaten reingebracht hat, ist unklar! Der Entwurf verkennt, dass die Dienstunfähigkeit sowohl auf Antrag des Soldaten wie auch auf Wunsch des Dienstherren zu Stande kommen kann. Für die KameradINNen, deren Ausscheiden auf Betreiben des Dienstherren zu Stande kam, ist der oben genannte Kommentar eine Verhöhnung der Betroffenen.
Also bitte kein langes Rumgemache!
Da wo der Staat bereits jährlich mit 50 Mrd. EUR die Rentenversicherungen sponsert, weil Niedriglöhne, Hartz IV und 450 EURO Jobs aufgrund Ausrichtung der deutschen Wirtschaftspolitik zu Gunsten der Wirtschaft keine vernünftigen Rentenbezüge aufbauen lassen und andererseits der EURO-Rettungsschirm für Griechenland mit 70 Mrd € nur Banken und Bankdirektorengehälter gerettet hat und nachhaltig unterstützt, tun einige Mio € für eine Anhebung aller Soldaten, Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamten auf die Allgemeine Altersgrenze für Beamte (65 +) nicht mehr weh!
Koblenz – Gespräch mit MdB Pilger (SPD)
Auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Detlev Pilger (Koblenz, SPD) nahmen wir in Koblenz am 19.01.2015 einen Termin anlässlich eines „Bürgergesprächs“ wahr. Dabei schilderten wir die besondere Betroffenheit von Soldaten und Beamten mit Besonderer Altersgrenze vor dem Hintergrund hoher Scheidungsraten auf Grund besonderer beruflicher Belastungen. Ebenso wurden die Bewertungen des Wehrbeauftragten seit 2011 und die Kommentare anderer Abgeordneter hinsichtlich der Zweifel „federführender Rechtspolitiker“ an einer „möglichen Sonderregelung für Soldaten“ dargestellt. Herr Pilger zeigte sich sehr betroffen und sagte eigene Ermittlungen zum Sachstand zu. Die von ihm hierzu gewünschten Informationen werden wir alsbald zuleiten.
Sehr gut & leider…
Wir freuen uns auf den Dialog mit Herrn Pilger in Koblenz, bedauern aber gleichzeitig, dass der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete der zweitgrößten Bundeswehrgarnison, Michael Fuchs (CDU), sich trotz mehrerer Anfragen noch nicht geäußert hat.
Karlsruhe - Neues Urteil zum Pensionärsprivileg
Unter Aktenzeichen 1 BVR 1485/12 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über eine Klage zur Abschaffung des Pensionärsprivilegs. Für Newbies: Dieses Privileg bedeutet, dass der während der Pension geschiedene Leistungspflichtige einen Abzug erst mit Pensionierung seines anspruchsberechtigten Ehepartners hinnehmen muss. Das Privileg wurde mit der Novellierung des Versorgungsausgleichs 2009 abgeschafft. Wesentliche Botschaft des Gerichts: Dessen Praktizierung sei zwar möglich (Wir erinnern uns: Berlin und Hessen haben es noch.) aber nicht verfassungsmäßig geboten!
Da haben wir den Salat!
Nach der sogenannten Föderalismusreform ähnelt die Besoldungs- und Versorgungsstruktur des Öffentlichen Dienstes eher der Landkarte Deutschlands vor dem 30-jährigen Krieg. Jeder Regionalfürst treibt was er will. Der verfassungsmäßig gebotenen Einheitlichkeit der Lebensbedingungen im Grundgesetz entspricht dieses jedoch in keinster Weise!
Bonn/Berlin – Infoveranstaltung zum Versorgungsausgleich für Angehörige im BMVg
Die Informationsveranstaltung zur aktuellen Rechtslage im Versorgungsausgleich und akuten Abhilfemöglichkeiten durch Anpassungsverfahren durch unseren Partner, Rechtsanwalt Bernd Stege in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundeswehrverband e.V. (DBwVe.V.) im November 2014 in Koblenz war ein sehr guter Erfolg! Das was mit der Gewerkschaft der Polizei klappte, klappt auch mit den Berufsverbänden! Nüchterne Information, was auf Grund der aktuellen Rechtslage geht um so viel wie möglich für die Betroffenen rauszuholen!
Nun werden auch mit dem Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB e.V.) zwei Veranstaltungen im BMVg auf der Hardthöhe am 12. März 2015 und im zweiten Dienstsitz in Berlin am 16. April 2015 durchgeführt.
Staatsekretär Hoofe im BMvg billigte die Veranstaltungen ausdrücklich und bedankte sich für die kooperative Zusammenarbeit in der Beratung betroffener Soldaten. Auch mit mehreren Truppenkameradschaften des DBwV e.V. stehen wir in Verbindung um die konstruktive Information betroffener Kameraden weiter leisten zu können. (-> PDF Billigung StS Hoofe)
Wir begrüßen ausdrücklich die Unterstützung durch StS Hoofe.
Hier geht es nicht um Verbandspolitik, sondern um Hilfe für Betroffene, das beste aus ihrer Situation zu machen. Das Potential beider Berufsvertretungen für Soldaten ist hervorragend, um Betroffenen konkret Hilfestellung zu leisten und auch um das Thema voranzubringen!
Aus diesen Erfahrungen mit DBwV e.V. und VBS e.V. gelernt, ist die Einbindung weiterer Interessenvertretungen für Feuerwehr und Justizvollzugsdienst zur Zeit in Arbeit! Bei der Polizei „fahnden“ wir noch!
Berlin – Erster Show-Down am 30.01.2015 im Bundestag?
Nun ist es soweit! Die erste öffentliche Diskussion unserer Volksvertreter zum Thema „Artikelgesetz“ und damit auch zum Thema „Versorgungsausgleich“ findet am Fr, 29.01.2015 ab 09:00 im Bundestag statt. Alle Interessierten können das life über das Parlamentsfernsehen (www.bundestag.de) verfolgen. Das wird interessant sein, wer unser Anliegen unterstützt und welche „federführenden Rechtspolitiker“ möglicherweise nun eine erste positive Regelung boykottieren wollen.
Das ist spannender als „Tatort“! Also gucken und merken, was passiert!
Nähere Infos: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung_83/286444