Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Wichtige Info zum Musterverfahren zu Versorgungsausgleich für Struktursoldaten

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 0)

Der DBwV e.V. veröffentlichte aktuell folgendes im Verbandsjournal Ausgabe März 2017:

ZItat:

Veränderte Rechtslage: Kosten entstehen

Entgegen unserer Darstellung im Verbandsmagazin (Dezember 2016, Seite 47) und entsprechenden Hinweisen fordern die Verwaltungsgerichte nun bei Klageeinreichung Gerichtskosten an. Bei Zugrundelegung des sogenannten Auffangstreitwertes belaufen sich diese auf 438 €. Die sind innerhalb eines Monats ab Anforderung zu zahlen. Soweit das Verfahren später durch Klagrücknahme oder anderweitige Erledigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung beendet wird, werden von diesem Betrag zwei Drittel, also 292 €, erstattet.
Den Restbetrag von 146 € trägt im Zweifelsfall der Kläger!
Der DBwV kann diese Kosten nicht übernehmen, da wir nur im Ausnahmefall für ein Musterverfahren Kostendeckung gewährt haben. Der Versorgungsausgleich ist als familienrechtliche Angelegenheit nicht von unserer Rechtsschutzordnung gedeckt. Eine Erstattung durch die Gegenseite kommt nur bei Obsiegen des Klägers in Betracht!

Zitatende

Wir empfehlen:

  • Wer jetzt weitermacht, sollte alles genau bedenken und unbedingt einen Rechtsbeistand einschalten.
  • Nichts wäre schlimmer, als das ein unprofessioneller Antrag bei Gericht in der 2. Instanz als Musterurteil gilt!
  • Zunächst sollte jedoch eine Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung eingeholt werden.

Zu empfehlen sind die Rechtsanwaltsbüros, die sich bereits mit der Angelegenheit beschäfftigen:
z.B.

RA Stege beschäftigt sich seit Jahren mit dem speziellen Problem "Versorgungsausgleich Soldaten und Beamte mit Besonderer Altersgrenze" und berät die Gewerkschaft der Polizei in Versorgungsausgleichsfragen. Seit 2012 ist RA Stege Partneranwalt der Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich Soldaten und Beamte mit Besonderer Altersgrenze

Das Büro Neuhaus und Partner ist Vertragsanwalt des DBwV e.V. und vertritt in der aktuellen Situation einen der Musterkläger und einen weiteren Kläger

(Gerne nehmen wir hier weitere Rechtsanwälte auf, die von Klägern empfohlen werden. Bitte keine Selbstbewerbungen!)

Bitte verfolgen Sie weiter unsere aktuellen Informationen zum Thema.

Ihr/Euer

Team Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich Soldaten und Beamte mit Besonderer Altersgrenze

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