Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Herr Königshaus, wie untermauern Sie jetzt Ihre Erwartungshaltung?

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere

Wenn das BMVg VERNICHTEND Stellung nimmt zu den betroffenen Soldaten?

Hellmut Königshaus

Wir fragen nochmals nach.....

Sehr geehrter Herr Königshaus,

schwarz auf weiß stand es in Ihrem Jahresbericht 2012, veröffentlicht 2013: Das BMVg sei bei der Strukturreform des Versorgungsausgleichs für eine Korrektur eingetreten, hätte sich aber gegenüber anderen Ressorts nicht durchsetzen können.

Wie kann es da sein, dass gerade der Staatssekretär des BMVg, Herrn Rüdiger Wolf, VERNICHTEND für die betroffenen Soldaten Stellung nimmt, auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge am 22. August 2012? (Siehe Drucksache 17/10535 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Seite 30 u. 31)

Anfrage:
„Inwiefern hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, auch bei vorzeitigem Ruhestand von Berufssoldaten mit NVA-Zeiten (NVA = nationale Volksarmee), für die nur eine verringertes Mindestruhegehalt und eine niedrige Hinzuverdienstgrenze zur Anwendung kommen, auch noch den Versorgungsausgleich abzuziehen, insbesondere wenn der geschiedene Ehepartner selbst noch nicht im Rentenalter ist, bzw. eine Rente bezieht?“

Herr Königshaus, Ihre Aussage, das BMVg sei bei der Strukturreform des Versorgungsausgleichs nicht durchsetzungsfähig gewesen, klingt dazu völlig widersprüchlich und gänzlich unverständlich.

Und gerade am härtesten betroffen sind die Berufsunteroffiziere im mittleren Dienst mit Vordienstzeiten in der ehemaligen NVA, die nicht zu 100% auf ihre Dienstzeit in der Bundeswehr Anrechnung finden.

Dazu ein Beispiel, von dem wir bereits berichteten:
Wenn dieser Berufssoldat kurz vor seiner Zwangszurruhesetzung z.B. im 53. Lebensjahr - nach einer langjährigen Ehe - geschieden wird, erhält er nach Abzug des Versorgungsausgleichs vielleicht noch 1.000 Euro netto.
Davon bezahlt er seinen Selbstkostenanteil (30 %) für die Krankenversicherung (150 Euro bis 200 Euro). In unserem Beispiel verbleiben dem Soldaten 800-850€. Die geringe Hinzuverdienstgrenze erleichtert kaum ein Überleben.

Bitte erklären Sie uns, wo und wie sie jetzt erwarten, eine angemessene Änderung verlangen zu können!

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