Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich
Wehrbeauftragter verlangt die Korrektur Versorgungsausgleich!
von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere
Und wie geht's weiter, Herr Königshaus?
Schwarz auf weiß steht's in seinem Jahresbericht 2012, veröffentlicht 2013: Das BMVg sei bei der Strukturreform des Versorgungsausgleichs für eine Korrektur eingetreten, hätte sich aber gegenüber anderen Ressorts nicht durchsetzen können. Dafür hätte er kein Verständnis und ERWARTE, dass die für Berufssoldaten nachteilige Regelung des Versorgungsausgleichs geändert wird.
Deshalb bitten wir Sie, Herr Königshaus, klären Sie die Missverständnisse auf, mit der die deutsche Rechtssprechung und -deutung die Korrektur blockiert! Dazu haben wir gestern unsere Eingabe an Sie auf den Weg gebracht (in cc an den DeutschenBundeswehrverband e.V. und weitere einschlägige Verbände).
Nun sind wir gespannt, ob sich wirklich jemand traut, das heiße Eisen „Versorgungsausgleich“ anzupacken und nicht nur auf dem Papier anzuprangern.
Eingabe an den Wehrbeauftragten zum Versorgungsausgleich
Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Jahresbericht 2012 - Drucksache 17 /12050 - vom 29.01.2013 konnte ich entnehmen, dass die Benachteiligungen im Versorgungsausgleich für die aus dem Dienst ausgeschiedenen Berufssoldaten ihrem Hause und dem Bundesministerium der Verteidigung umfassend bekannt sind.
Sie führen darin an: „Das Bundesministerium der Verteidigung ist deshalb bei der Strukturreform des Versorgungsausgleichs für eine generelle Verschiebung des Kürzungsbeginns der Versorgung nach § 55c Soldatenversorgungsgesetz auf die für Bundesbeamte oder zumindest für Berufssoldaten geltende allgemeine Altersgrenze eingetreten, hat sich aber damit gegenüber anderen Ressorts nicht durchsetzen können.“....
Im Zuge meiner Recherchen im Internet komme ich zu dem Schluss, dass noch NIE die offensichtlichen Benachteiligungen im Versorgungsausgleich der Berufssoldaten wirklich eingehend und gesamtheitlich in der Gesetzgebung betrachtet und diskutiert wurden.
Dabei nehme ich den Deutschen Bundeswehrverband im Zuge der Anhörung zur Strukturreform des Versorgungsausgleich ebenfalls nicht aus. Diese Hausaufgabe hat er m.E. keinesfalls erfüllt.
Auf meiner Webseite http://www.versorgungsausgleich-soldaten.de prangere ich diesbezüglich Sachverhalte an, die mir gänzlich unstimmig erscheinen, um so auf diesen Missstand öffentlich aufmerksam zu machen.
In der Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wird angeführt:
„Auch darf nicht übersehen werden, dass Soldaten nach der Pensionierung noch Anwartschaften, z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, erwerben können.“
Des weiteren führt der BUNDESGERICHTSHOF mit BESCHLUSS XII ZB 53/06 vom 5. November 2008 auf Seite 20 Nr. 38 an:
„...die mögliche Kürzung seiner Versorgungsbezüge grundsätzlich nicht daran gehindert, nach Beginn des Ruhestandes mit Vollendung des 53. Lebensjahres seine Altersversorgung durch eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zu verbessern, um nach Vollendung des 65. Lebensjahres die sich durch den Versorgungsausgleich auswirkende Lücke in seiner Beamtenversorgung (teilweise) auszugleichen.“
Dies kann der Berufssoldat im Ruhestand m.E. eben nicht!
Siehe § 5 Abs.4 Nr.2 Sozialgesetzbuch VI - Versicherungsfreiheit - Ausnahmen bestehen nur bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit oder einer vorzeitigen Zurruhesetzung nach § 6 SKPersStruktAnpG - und das aber nur im Altersband II: - siehe § 230 Abs. 7 Sozialgesetzbuch VI.
Des weiteren werden Soldaten nicht pensioniert, sie werden in den Ruhestand versetzt, dies ist aber nur nebensächlich.
In Bezug auf diesen - m.E. richterlich falsch interpretierten Kontext - bitte ich Sie, meine Rechtsauffassung durch ihr Haus zu überprüfen und gegebenenfalls den deutschen Richterbund zu einer Korrektur zu bewegen.
Denn jeder Tropfen höhlt den Stein.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich voraus.
Herzliche Grüße
Uwe Deißler
Anlage: Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs März 2008
(Ergänzend fügten wir unserem Schreiben die Frage an, wie es sein kann, dass dem Bundesministerium der Verteidigung gemäß dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2012 - Drucksache 17 /12050 - vom 29.01.2013 nun endlich bekannt ist, dass hier eine Benachteiligung für die aus dem Dienst ausgeschiedenen Berufssoldaten vorliegt, wenn es zugleich im Jahre 2000 keine Notwendigkeit für eine Korrektur sah, wie die parlamentarische Staatssekretärin Frau Brigitte Schulte im Rahmen der Anhörung im Bundestag erläuterte.
Zur weiteren Sachverhaltsbegründung haben wir dazu auf den Beitrag unserer Webseite zum Versorgungsausgleich und diesem Beitrag verwiesen: Unfassbar... ParlStS des BMVg lehnt Korrektur Versorgungsausgleich ab )