Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Vorsicht: Wegfall des Pensiornärsprivilegs

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 0)

bei Anpassungsanträgen nach § 51 VersAusglGes

Das Rechtsanwaltbüro Stege (Bremen) wies auf folgenden, aktuellen Umstand hin:
Alle bereits im Ruhestand geschiedenen Soldaten, Polizisten und Justizvollzugsbeamte, die bisher nach dem sogenannten „Pensionärsprivilieg“ profitieren können, müssen folgendes beachten:
 
Sollte auf Grund des § 51 VersAusglGes ein Anpassungsantrag (z.B. auf Grund der gestiegenen Mütterrente, Reduzierung der Pension von 75% auf 71,75%, u.a. ) erfolgen, bevor der Expartner in den Ruhestand tritt, entfällt das sogenannte Pensiornärsprivileg.

Der Personenkreis wurde bislang erst zur Kasse gebeten, wenn der/die Ex in den Ruhestand ging!

Nach Anpassung ist das anders: Der Staat kassiert sofort!

Damit können immense Zusatzkosten aufkommen!

Das bedeutet: Trotz Reduzierung des Abzugs wird der Abzug nunmehr sofort aufgrund der Umstellung auf das neue Versorgungsausgleichsrecht (01.09.2009) fällig!

Also: Einbindung eines Rechtsbeistands ist absolut empfohlen und der ist gezielt dazu zu befragen!

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VersAusglG/51.html

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