Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich
Zum Haare raufen: Versorgungsausgleichsschicksale von PolizistINNen
von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 0)
Deutschland als Freund und Helfer gedient und dann mit „Kleingedrucktem“ abgezockt. Versorgungsausgleichsschicksale von PolizistINNen lassen Einen über das Sozialsystem die Haare raufen!
Erika J. (Name anonymisiert) trat 1975 in NRW in den gehobenen Polizeidienst als Kriminalbeamtin ein. 1987 heiratete sie einen Bundesbeamten, zwei Kinder gingen aus der Ehe hervor . Auf Grund der Kindererziehung war sie eine Zeit lang beurlaubt und auch teilzeitbeschäftigt. Nach 20 Jahren Ehe wurde sie dann geschieden. Zwar wurde ihr ein Versorgungsausgleich zugesprochen, welcher für sie als Landesbeamtin nicht durch den Versorgungsträger des Bundesbeamten, sondern durch die gesetzliche Rentenversicherung verwaltet wird. Da gibt es dann Entgeltpunkte statt klarer Beträge. Erster Minuspunkt!
Guten Glaubens war sie der Auffassung, dass ihr mit ihrer Pensionierung bei Erreichen ihrer besonderen Altersgrenze auch dieser Versorgungsausgleich zufließen würde.
„Ihre“ Rentenversicherung teilte ihr jedoch auf Anfrage kurz vor der Pensionierung mit 62 Jahren mit, dass das ganz und gar nicht so sei. Die Auszahlung sei erst mit dem Erreichen ihres Regelrentenalters vorgesehen. Es sei ja eine Rentenversicherung….
Nicht nur ganz schön doof sondern auch ganz schön teuer: Die ehemalige Beamtin musste auf Grund ihrer Elternerziehungszeiten erhebliche Abzüge hinnehmen und damit lässt man sie jetzt sitzen.
Ihr Versorgungsausgleichsanspruch rückt in die Ferne.
Dann Petition im Landtag NRW, ging aus wie das Hornberger Schießen:
„Damit Ihnen aus der Rentenversicherung bereits mit Erreichen der Besonderen Altersgrenze Ansprüche ausgezahlt werden könnte, müsste das Rentenrecht geändert werden. Die Gesetzgebungskompetenz dazu liegt beim Bund.“
Anfrage an eine Bundestagsabgeordnete ergab dann folgende tolle Antwort: ·
„Die Beamtenversorgung ist Teil der lebenslangen amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten durch den Dienstherrn. Die Höhe der Versorgung bestimmt sich unter Beachtung des Leistungsprinzips aus dem letzten erreichten Amt und Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Außerdienstliche Faktoren haben keinen Einfluss auf die Höhe der Versorgung. eine Ehescheidung ist eindeutig der privaten Lebensführung der Beamtinnen und Beamten zuzurechnen. Sie kann deshalb nicht zu einer höheren Versorgung führen…“
„Ihre“ Rentenversicherung sah sich noch nicht einmal in der Lage, aus der eingezahlten Summe eine Frührente zu berechnen. Würde eben nicht gehen, da zu wenig eingezahlt wurde.
Die Gewerkschaft der Polizei: Interessiert sich offensichtlich nicht für den Fall. Nicht für diesen und auch die anderen. Wir kennen bereits vier namentliche weitere Fälle mit ganz ähnlichem Verlauf. Und, ach ja: Liebe SoldatINNEn freut Euch: Bei einer Scheidung wird ähnliches auch auf Euch mit 62 zukommen.
Wir meinen: Genauso funktioniert der „verfassungskonforme“ Versorgungsausgleich in Deutschland:
Solidaritäts- und Versicherungsprinzip geht nur in die eine Richtung: Ab in die „Schwarzen Kassen“, über die keiner öffentlich weiß, wie viel da reingeht und was da überhaupt rausgeht. Da helfen auch keine Beteuerungen von Politikern, „insgesamt sei das ja alles kostenneutral“. Und ein Berufsverband schaut stumm zu, anstatt sich deutlich für die KollegINNen zu engagieren.
Betroffene PolizeibeamtINNen: Meldet Euch mit Eurem Schicksal und Euren Erfahrungen bei:
info@versorgungsausgleich-soldaten.de
der Interessengemeinschaft
für Versorgungsausgleichsopfer mit Besonderer Altersgrenze