Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Folgeauftrag nach Tod des Partners

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 0)

Erst den Beitrag für die Altersversorgung anderer leisten, dann für Einsatzkosten und Rüstung

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So sieht der Folgeauftrag für versorgungsausgleichsverpflichtete Berufssoldaten nach Tod des Partners aus:
Vor 2009 leisten sie einen Beitrag für die Altersversorgung Anderer, und ab dann für den Verteidigungshaushalt für Einsatzkosten und Rüstung.

Hauptmann a.D. Dieter T. wird im Jahre 2000 geschieden und wurde vom Familiengericht zum Ableisten eines Versorgungsausgleichs von 1.086,00 EURO verurteilt. Ihm verbleiben 1.167 EURO netto. Das ist gerade knapp über Sozialhilfeniveau.
Nach 78 Monaten Rentenbezug verstirbt seine geschiedene Frau im Jahre 2006. Weiter wird das Ruhegehalt gekürzt.
Er findet das mit Recht ungerecht.  Nunmehr kassieren Staat und Rentenversicherung ohne Gegenleistung ein. Er wühlt sich selbst durch Gesetzestexte und meint, Widersprüche zu erkennen.
Er befragt am 18.11.2007  die damalige Justizministerin Brigitte Zypries. Es antwortet eine Referentin aus dem Ministerium und übersendet ein Merkblatt zum Versorgungsausgleich:
Alles sei soweit OK, T. müsse die Kürzung weiter hinnehmen. Ab 2009 würde es mit der Neuregelung besser werden, aber nicht wirklich für T.

Er befragt am 28.07.2008 den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Volker Kauder, zum gleichen Problem.
Es antwortet der damalige rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und zwischenzeitlich aus dem Bundestag ausgeschiedene MdB, Dr. Jürgen Gehb, am 12.09.2008 und erläutert das gesamte übliche Szenar : Grundsätzliche Aufteilung der Versorgungsansprüche , Solidaritätsprinzip, Versicherungsprinzip und eng definierte Ausnahmen  im Sinne einer Härtefallregelung mit der Auswirkung, dass das damalige Recht eben vorsah, ein zeitnahes Versterben nach über 2 Jahre Rentenbezug bewirke keine Beendigung des Versorgungsausleichsabzug.
So weit, so gut, aber jetzt kommt es dicke:
Der Brief des CDU/CSU Rechtsexperten endet wörtlich mit der ziemlich dreisten Feststellung:
"Daneben kommt die Kürzung Ihrer Rente auch der Allgemeinheit zu Gute, da Sie damit einen Beitrag für eine Altersabsicherung anderer leisten".
Als Beihilfeberechtigter mit privater Restkostenversicherung war T. 2008 bei einer akuten Erkrankung noch nicht einmal in der Lage,
dringend benötigte Medikamente zu finanzieren, weil er nicht über hinreichend Geldmittel verfügte.
 
Die Aussage von Dr. Jürgen Gehb basierte auf dem alten Recht bis September 2009, das nicht mehr gilt.
Nach Einführung der internen Teilung verbleiben nunmehr alle Abzüge, die nicht abgerufen werden,  im Verteidigungshaushalt!
Heute müsste Dr. Gehb schreiben:
"Daneben kommt die Kürzung Ihrer Rente auch der Allgemeinheit zu Gute, da Sie damit einen Beitrag zu den übrigen Projekten des Verteidigungshaushalts (u.a. Betriebskosten für Einsätze und Rüstungsprojekte) leisten."
 
Dr. Gehb wird wohl froh sein, dass er sich nun im Vorstand der Bundesimmobilenagentur mit dem Thema Versorgungsausgleich nicht mehr beschäftigen muß.

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