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Versorgungsausgleich richtig berechnet & wie kann ich konkrete Abhilfe zur Abänderung erhalten?

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 3)

Vortrag RA Stege
RA Stege

Unter diesem Titel luden die Truppenkameradschaft im BAAINBw Koblenz und die Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich-Soldaten.de zu einer Informationsveranstaltung zu diesem wichtigen Thema ein.

TruKa-Vorsitzender Oberstleutnant Ulrich Koch konnte etwa 100 anwesende Teilnehmer, darunter auch überregionale Gäste und Ehemalige begrüßen. Auch ERH-Vorsitzender Hauptmann a.D. und Stabshauptmann d.R. Albrecht Kiesner ließ es sich nicht nehmen, der Veranstaltung beizuwohnen.

Oberstleutnant Hans-Peter Transfeld von der Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich-Soldaten, erläuterte kurz die besondere Betroffenheit der Berufssoldaten und Beamten mit besonderer Altersgrenze sowie die politische Arbeit der Interessengemeinschaft. Diese beruht insbesondere auf dem Engagement vieler betroffener Beamten und Soldaten.

Oberstleutnant Transfeld dankte dem Vortragenden, dem Bremer Rechtsanwalt Bernd Stege, für seine Bereitschaft, die Problematik darzustellen und auch konkrete Abhilfemöglichkeiten aufzuzeigen. Mit Bernd Stege konnte ein ausgesprochener Experte gewonnen werden, der in diesem Themenkomplex schon lange die Gewerkschaft der Polizei in Norddeutschland unterstützt und dort regelmäßig zum Thema vorträgt.

Rechtsanwalt Stege zeigte in seinem Vortrag das ab 01.09.2009 geltende neue Versorgungsaugleichsrecht in seinen Grundlagen und Änderungen gegenüber den vorigen Regelungen auf. Insbesondere stellte er

  • die Berechnung der Anspruchsgrundlagen
  • die Befassung mit Härtefällen, die zu Ausnahmen vom Versorgungsausgleich führen und
  • nachträgliche Anpassungen des Versorgungsausgleichs bei nach dem Scheidungsurteil eintretenden Änderungen der Berechnungsgrundlagen

dar. Die Resonanz der interessierten Zuhörer zeigte auf, das der Vortrag ankam und derartige Veranstaltungen auch an anderen Standorten Sinn machen, den Betroffenen die komplizierte Rechtslage zu erläutern und konkrete Hilfestellung bei der Reduzierung der Belastung im Einzelfall zu leisten.

In seinem Vortrag zeigte Bernd Stege auch deutlich auf, dass Soldaten und Beamten mit besonderer Altersgrenze zu Unrecht zur Finanzierung des Sozialsystems herangezogen werden, da ihre Beiträge überproportional berechnet werden und der Abzug erheblich früher einsetzt. Dies sei so nicht hinnehmbar!

Er lobte die Initiative von Soldaten, hier eindrücklich auf den Missstand hinzuweisen. Die Soldaten seien mit ihrem Anliegen schon sehr weit. Auch die Vereinigung der Fachanwälte habe zu diesem Themenkomplex einen Vorschlag gemacht, der betroffenen Personengruppe Abhilfe zu schaffen. Wir werden in Kürze darüber berichten.

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