Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Strategie 2021

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 2)

Strategie 2021

Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich Soldaten und Berufsgruppen mit Besonderer Altersgrenze

Im Jahre 2015 ist es gelungen, mit dem Attraktivitätssteigerungsgesetz einen großen Sprung nach vorne zu machen. Für einen großen Teil der vom Versorgungsausgleich betroffenen Berufssoldaten sind erhebliche Erleichterungen durchgesetzt worden.

Übrig bleiben, neben Personalstruktur- und Dienstunfähigkeitssoldaten, noch die Soldaten über 60-62 bis zur allgemeinen Altersgrenze (65-67) und natürlich die Polizei-, Justiz und Berufsfeuerwehrleute, die bislang auf Grund sogenannter „verfassungsmäßiger“ Bedenken auf Betreiben des BMI außen vor blieben. Allein diesen Personenkreis schätzen wir auf mit 240.000 aktiven Beamten auf mindestens 160.000 Betroffene.

Zwei Kernaktivitäten bestimmen das noch bis Ende 2015 verbleibende Zeitfenster:

Die Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse zur laufenden Petition (Gleichbehandlung von durch Personalstrukturmaßnahmen nicht erfassten ehemaligen Soldaten) sowie die nach Erlass des AttrSteigerungsgesetzes notwendige Zielüberprüfung und –anpassung der IG VersAusgl. Vor allem gilt es, die Position der Koalitionsparteien zum Problem zu identifizieren.

Das Zeitfenster bis Oktober 2017 durch den Rest 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages und den Wahlkampf zum 19. Deutschen Bundestag ab Ende 2016 geprägt.

Ab Oktober 2017, in der 19. Legislaturperiode, gilt es, mit einer starken Organisation, die Interessen aller betroffenen Beamten und Soldaten endgültig bis 2021 durchzusetzen.

Wie gehe wir dabei vor? Wie organisieren wir uns?

Diese Fragen wollen wir in der Strategie 2021 klären und bitten herzlich um Diskussion Mitarbeit.

Wer das derzeitige Strategiepapier kommentieren und sich selbst auch aktiv in die Arbeit einbringen möchte, wird gebeten, uns zu kontaktieren.

Herzliche Grüße

Ihr/Euer Team

Versorgungsausgleich Soldaten und Berufsgruppen mit Besonderer Altersgrenze

Zurück