Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Was sagen Sie dazu, Herr Staatsekretär für Arbeit und Soziales?

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere

Nicht nur auf dem Papier angeprangern! Wir fragen nach!

Dr. Brauksiepe Ministerium für Arbeit und Soziales

Offener Brief an den Abgeordneten des deutschen Bundestages Herrn Dr. Ralf Brauksiepe, elektronisch per Email am 25.05.2013 verschickt.

Betreff:
Bitte tun sie was gegen die Benachteiligung der Soldaten im Versorgungsausgleich

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

Im Zuge unserer Recherche zum Thema „Änderung Versorgungsausgleich für Berufsgruppen mit besonderer Altersgrenze“ fanden wir im Internet den Schriftsatz vom 10.02.2012 an Sie vom stellvertretenden Bundesvorsitzenden Herrn Günter Klein der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschland / Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bundeswehrverband, in dem er Sie bat, sich dieser Angelegenheit im Sinne der Soldaten und aller betroffenen Berufsgruppen anzunehmen und eine Korrektur dieser - in hohem Maße als ungerecht empfundenen - gesetzlichen Regelung herbeizuführen.
(siehe unter „In Afghanistan eingestanden & zuhause vom Staat abgezockt“)

In der Sache wurden jedoch nur einige Kernpunkte der Benachteiligung angeführt und noch immer ist keine politische gewerkschaftliche Institutionen bereit, endlich Ross und Reiter zu benennen.

Die Berufsunteroffiziere fühlen sich immer noch alleine gelassen. Was nützt es Ihnen, wenn nur auf dem Papier angeprangert wird, wie der Deutsche Bundeswehrverband dies seit Jahrzehnten zelebriert? Oder seit neuestem auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestag (siehe „Wehrbeauftragter verlangt die Korrektur Versorgungsausgleich!“)

Auch unsere schriftliche Anfrage an den absendenden stellvertretenden Bundesvorsitzenden Herrn Günter Klein des CDA, mit Anfrage über den aktuellen Sachstand in dieser Sache, blieb bis heute unbeantwortet.

Wenn es dem Deutschen Bundeswehrverband angeblich seit Jahren so wichtig erschien, warum erhob er dann nicht mit Nachdruck den Finger gegenüber der Politik mit ECHTEN Zahlen, Daten, Fakten und Forderungen? Mit einer anonymen Mitgliederbefragung wäre es ihm ein leichtes gewesen, auf die extremen Benachteiligungen - gerade ihrer Berufsunteroffiziere im Versorgungsausgleich - aufmerksam zu machen. Für die Betroffenen jedenfalls sind die jahrzehntelangen Bemühungen des deutschen Bundeswehrverbandes ohne fühlbare Ergebnisse. Diese, unsere soldatische Interessenvertretung, weist den Vorwurf allzu gerne zurück, doch nur der Sachverwalter der Bundeswehr oder der zahnlose Tiger zu sein, der in der gute Ehe mit der Bundeswehr überleben möchte.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

  • Warum wurde bisher noch nie eine kleine Bundestagsanfrage gestellt, in welcher Höhe Gelder jährlich von der Bundeswehr einbehalten werden - im Rahmen gerichtlich verfügter Versorgungsbescheide - und an die deutsche Rentenversicherung überwiesen werden?
  • Warum erfolgte gleichzeitig bei der deutschen Rentenversicherung noch nie die Anfrage welche Gelder Sie diesbezüglich an die Berechtigten auszahlen musste?

Wir vermuten, weil alle wissen, dass zwischen Eingang und Ausgang ein Millionen-Plusgeschäft für die deutsche Rentenversicherung liegt und dieses Politikum keiner anzufassen wagt.

Die Berufssoldaten stabilisieren mit Leib und Leben nicht nur die eine oder ander Krise in fernen Ländern, in die sie unsere Volksvertreter entsandten, sondern auch die deutsche Rentenversicherung. Die sehr hohe Scheidungsrate in der Berufsgruppe der Soldaten kommt ja nicht ganz von ungefähr. Diese Politik hat es mit zu verantworten, wenn die angetrauten Partner ihren Soldaten nicht mehr so haben wollen, wie er oder sie aus den Auslandseinsätzen zurück kam, weil sie z.B. nicht mehr in der Spur laufen, da vielleicht das Erlebte noch nicht aufgearbeitet wurde.
Dann reibt sich die deutsche Rentenkasse - wie ein Rumpelstilzchen - die Hände und erfreut sich über die braven Zahler, ohne Anspruch eines Berechtigten auf Auszahlung.
Auf der Strecke bleiben in jedem Fall die Ex-Familien und die vielleicht neu gegründete Familien.
Besonders hart trifft es solche Berufsunteroffiziere im mittleren Dienst mit Vordienstzeiten in der ehemaligen NVA, die nicht zu 100% auf ihre Dienstzeit in der Bundeswehr Anrechnung finden. Sie gehen als Erster zugrunde.
Dazu ein Beispiel: Wenn dieser Soldat kurz vor seiner Zwangszurruhesetzung z.B. im 53. Lebensjahr - nach einer langjährigen Ehe - geschieden wird, erhält er nach Abzug des Versorgungsausgleichs vielleicht noch 1.000 Euro netto. Davon von muss er noch seinen Selbstkostenanteil (30 %) für die Krankenversicherung (150 Euro bis 200 Euro) bezahlen.
In unserem Beispiel verbleiben dem Soldaten also noch 800-850€. Die geringe Hinzuverdienstgrenze erleichtert kaum ein Überleben und weil der Soldat i.d.R. gar keine eigenen Rentenanteile mehr erwirtschaften kann, ist seine Altersarmut besiegelt.

All den Ex-Partnern kommt dieser Einbehalt des Versorgungsausgleichs nie zugute, bis Sie selbst im Rentenalter sind. Denn erst AB dem 67. Lebensjahr fließt ihnen der Versorgungsausgleich überhaupt erst zu. Die Zigtausende Euro aus den Jahren zuvor flossen einfach so in die Solidargemeinschaft.

Und nun ?

Wir möchten nicht einfach nur zusehen, wie wieder nur Papier bedruckt wird, um den Soldaten Solidarität zu bekunden. Zu oft wurde ihnen ihre Rolle als Spielball der Politik, vor Augen geführt.
Zuletzt auch mir wieder, als ein Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium meiner jetzigen Ehefrau freimütig erklärte, der Richtungswechsel in der Afghanistanfrage werde nur deshalb anvisiert, weil es sonst heißen könnte, man lasse am Hindukusch sterben. Sie können sich vorstellen, wie meiner Ehefrau nach diesem Dialog zumute war, zumal ich mich zu dem Zeitpunkt im Einsatz befand - 207 Tage KUNDUZ ohne Urlaub. Meine Gefühle will ich nicht weiter beschreiben.
Doch als Soldat und Vorgesetzter ist es meine Pflicht auf Missstände hinzuweisen und sie nicht stillschweigend zu beschönigen. Maulkorbzwang obliegt mir nicht, deshalb will ich diese Missstände offen ansprechen und bitte Sie um eine möglichst ausführliche Stellungnahme zu dem angesprochenen Sachverhalt.

Mit bestem Dank für eine authentische und zeitnahe Antwort herzlichst

Ihr

Uwe Deißler

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