Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Richterbund & BGH gehen von falschen Voraussetzungen für Berufssoldaten aus

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere

Nein, der Berufssoldat kann das eben NICHT!

Richterbund und BGH Versorgungsausgeleich
Richterbund & BGH

Höchtrichterliche Urteile und Verlautbarungen führen an, dass der Berufssoldat nach seiner Zurruhesetzung, seine Altersversorgung durch eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufbessern könne und somit teilweise die durch den Versorgungsausgleich auswirkenden Lücke ausgleichen kann - und NEIN, dies kann der Berufssoldat im Ruhestand eben nicht! Siehe § 5 Abs.4 Nr.2 Sozialgesetzbuch VI -Versicherungsfreiheit- Ausnahmen bestehen nur wegen einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit oder einer vorzeitigen Zurruhesetzung nach § 6 SKPersStruktAnpG - siehe § 230 Abs. 7 Sozialgesetzbuch VI

"Personen, die eine Versorgung nach § 6 des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes beziehen, sind nicht nach § 5 Absatz 4 Nummer 2 versicherungsfrei."

Dies spiegelt wieder, dass die Urteilenden, das Gesamtmass der Ungerechtigkeiten des Versorgungsausgleichs für Berufsgruppen wie Berufssoldaten oder Polizisten etc. noch nie ausreichend beleuchet haben.

Zitat aus der Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs - Link zur Stellungnahme Richterbund>>> (und hier zum Download als PDF - bitte scrollen bis Seite 3 unten: Ansicht Richterbund Versorgungsausgleich Soldaten)

"Auch darf nicht übersehen werden, dass Soldaten nach der Pensionierung noch Anwartschaften, z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, erwerben können."

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 53/06 vom 5. November 2008 auf Seite 20 Ziff. 38 wird angeführt:

"...die mögliche Kürzung seiner Versorgungsbezüge grundsätzlich nicht daran gehindert, nach Beginn des Ruhestandes mit Vollendung des 53. Lebensjahres seine Altersversorgung durch eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zu verbessern, um nach Vollendung des 65. Lebensjahres die sich durch den Versorgungsausgleich auswirkende Lücke in seiner Beamtenversorgung (teilweise) auszugleichen."

(hier das Urteil zum Versorgungsausgleich als PDF)

Und selbst wenn...

diese Versicherungsfreiheit nicht bestünde, so könnte der Soldat, Polizist etc. vermutlich die finanzielle Lücke des Versorgungsausgleiches auch nicht über eine sozialpflichtige Erwerbstätigkeit schliessen, denn gemäß
§ 55 a Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG) werden Versorgungsbezüge neben Renten nur bis zum Erreichen der Höchstgrenze gezahlt - also eine 0-Rechnung für die meisten Berufssoldaten im Ruhestand.

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