Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich
Von Recht und Politik - Thumps up für Frau Zypries
von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 0)
Damit hätte Frau Zypries nicht gerechnet, von der Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich einen „Thumps up“ zu bekommen.
Erinnern Sie sich noch? Vor der Bundestagswahl 2013 schrieben wir eine Vielzahl von Politikern an und befragten diese zu ihrer Position zum Versorgungsausgleich für Soldaten und Beamte mit besonderer Altersgrenze. Auch Frau Zypries schrieben wir an und erhielten zunächst zur Antwort, dass es eigentlich so ganz OK sei und vor allem das Abschaffen des Pensionärsprivilegs die ultimative Gerechtigkeit herbeigeführt habe. Als wir nochmal nachhakten und sie darauf aufmerksam machten, dass das Pensionärsprivileg in Berlin und Hessen noch zur Anwendung käme, leugnete sie das zunächst ab, musste aber nach nochmaligem Nachfragen einräumen, dass es tatsächlich stimmen würde:
Berlin und Hessen kassieren ihre geschiedenen Pensionäre nach Scheidung im Ruhestand erst dann ab, wenn auch der Ex-Partner in den Ruhestand geht. O-Ton Frau Zypries: Da die Besoldung der Länder aber nach dem Föderalismusprinzip in Verantwortung der Länder liege, sei das vom Grundgesetz her abgedeckt und eine unterschiedliche Handhabung in Bund und Land verfasssungskonform.
Zur Originalfrage auf Abgeordnetenwatch.de…
Was lernen wir daraus? Recht wird von Politik bestimmt und nicht umgekehrt! Und die immer wieder runtergeleierte Begründung von Politikern, eine Abhilfe beim Versorgungsausgleich für Soldaten sei nicht verfassungskonform, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz der Behandlung anderer Personengruppen verstoße, ist schlichtweg falsch!
Erinnern wir uns an unsere Gemeinschaftskundestunden in der Schule, als der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz durchgenommen wurde! Damals hat das uns genau erklärt: Gleiches kann man nur mit Gleichem vergleichen, also Hühner mit Hühnern, Äpfel mit Äpfeln und nicht Äpfel mit Birnen.
Die Wikipedia erklärt es noch mal für Erwachsene: (http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz -> verfassungsmäßige Rechtfertigung) :
„Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, daß eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.[8] Die rechtliche Unterscheidung muß also in sachlichen Unterschieden eine ausreichende Stütze finden.“
Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung erfolgt der neueren Rechtsprechung zufolge nach unterschiedlichen Kriterien, je nachdem ob es sich um die schlichte Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder um die Ungleichbehandlung von Personen oder von Personengruppen handelt.
In jedem Fall muss es einen „sachlichen Grund“ für die Ungleichbehandlung geben.
Auch das Bundesverfassungsgericht unterstreicht in allen seinen Urteilen die Gestaltungsfreiheit der Politik zum Thema Versorgungsausgleich. Die Politik macht die Vorgaben.
Insofern haben wir schon mal aufgezeigt, dass man Berufssoldaten, Polizisten und Feuerwehrleute nicht mit Vorruheständlern und Erwerbsminderungsrentnern vergleichen kann:
Wenn Ihnen also ein Politiker in der laufenden Diskussion erklärt, „ man kann könne aus rechtlichen Gründen keine Abhilfe für Soldaten und Beamte mit Besonderer Altersgrenze schaffen“, dann können Sie ruhig dem betroffenen Politiker unter Hinweis auf den Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklären, „dass er eine Abhilfe für Soldaten und Beamte mit Besonderer Altersgrenze offensichtlich nicht schaffen wolle!“
Dann sollten Sie sich auch den Namen des Politikers aufschreiben und vielleicht einen Wiederholungskurs in Gemeinschaftskunde vorschlagen.
Herzlichen Dank nochmal, Frau Zypries, für die damalige und deutliche Klarstellung.