Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Rainer Arnold (SPD) beim Wort genommen!

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 4)

Verbesserung des Versorgungsausgleichs für Berufssoldaten sei feste Absicht der Bundesregierung.

Rainer Arnold SPD zum Versorgungsausgleich
Rainer Arnold SPD

Hartnäckiges Nachbohren der Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich Soldaten half: In dem in den letzten Wochen intensiv geführten Dialog mit den Parteien erklärte der Obmann der SPD im Verteidigungsausschuss gestern auf der Plattform Abgeordnetenwatch.de eindeutig und unmissverständlich: „Die Verbesserung des Versorgungsausgleiches für Berufssoldaten ist weiterhin feste Absicht der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Details dazu sollten im Herbst 2014 vorliegen und zum 01.01.2015 greifen.“ www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78002--f422912.html#q422912

Damit werden wir die Politik beim Wort nehmen.

Worauf wird es weiter ankommen?

Der Dialog ist weiterzuführen, insbesondere sind nunmehr die konkreten Handlungsmöglichkeiten zu erfassen und zu bewerten.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, das erhöhte  Kürzungsvolumen bei Berufssoldaten und Beamten mit Besonderer Altersgrenze im Vergleich zu "Normalpensionären und -rentnern" zu reduzieren:

  • Das „Aufschieben der Kürzung“ von der Besonderen auf eine Allgemeine Altersgrenze für Beamte bzw. für Soldaten, alternativ
  • der „versicherungsmathematische Ansatz“, der eine Reduzierung der monatlichen Kürzung bei längeren Abzugszeiten vorsieht.

Beide Modelle werden unter Fachleuten diskutiert.

Sie sind auf ihre praktische Durchführbarkeit und ihre rechtliche Auswirkung, auch auf andere Gruppen, zu prüfen.
Ebenso ist in diesem Kontext der beabsichtigte Wegfall der Zuverdienstbegrenzung zu hinterfragen. Das bislang angewendete „Bruttoprinzip“ hat zur Folge, dass der Versorgungsausgleich nicht „herausverdient“ werden kann. Die angewendete Zuverdienstbeschränkung auf 100% hat daher die Folge, dass das nach der Pensionierung verdiente Zubrot einschließlich der ausgezahlten Pension nicht höher sein darf, als das noch aktiv erzielte Bruttoeinkommen abzüglich des Versorgungsausgleichs.
Der Wegfall der Zuverdienstbegrenzung ist ebenfalls angestrebt, unklar aber in welchem Rahmen: Sollte sie bei einer Weiterbeschäftigung im Öffentlichen Dienst weiter wie bisher mit einer 100%-Lösung greifen, wäre den Betroffenen nicht sehr geholfen. Denn der Maßstab „öffentlicher Dienst“ ist sehr weit gesteckt: Neben staatlichen Einrichtungen sind das auch alle Körperschaften des Öffentlichen Rechts, Kirche, gemeinnützige Vereine u.s.w. Selbst die Tätigkeit als selbstständiger Berater für einen öffentlichen Auftraggeber wird darunter subsumiert.
Die Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich Soldaten wird den politischen Willenbildungsprozess der nächsten Monate begleiten: Wie gewohnt engagiert, positiv kritisch und qualifiziert.


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