Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Es wird kein „Oktoberfest“, trotzdem geht es bei der „Oktoberdebatte“ um die „Wurst“

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 2)

... und das hoffentlich mit „Maß“!

Am 10.09.2014 informierte Bundesministerin von der Leyen im Bundestag in Ihrer Rede über das weitere Vorgehen der Bundesregierung zum sog. Artikelgesetz über die Attraktivitätssteigerung der Bundeswehr.
Demnach befindet sich das Gesetz, das den Anspruch erhebt, „die Bundeswehr zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland werden zu lassen“, derzeit in der Ressortabstimmung und soll nach Anhörung der Verbände im Oktober 2014 in das Kabinett gebracht werden. Danach erfolgt die Befassung des Bundestages. Das Gesetz umfasst auch Maßnahmen zur Milderung des Versorgungsausgleichs.

Noch mal Zeit und Gelegenheit alle politischen Entscheidungsträger aufzufordern mit „Maß“ an die Thematik Versorgungsausgleich heranzugehen. In den derzeitigen Entwürfen ist nach unserer Kenntnis ein späterer Beginn des Abzugs so vorgesehen, dass zumindest die Auswirkungen für  ehemalige Berufsunteroffiziere und Offiziere des militärfachlichen Dienstes, den besonders arg betroffenen Personenkreis, abgemildert werden. Anlass genug noch mal alle Politiker zu beschwören, der Aufforderung des Wehrbeauftragten aus den Jahren 2013 und 2014 zu folgen und für Abhilfe zu sorgen.

Liebe Politiker, behalten Sie einfach nur folgende Punkte im Auge:
Die Besondere Altersgrenze gibt es nicht, weil ein Soldat früher nach Hause gehen will, sondern weil er gehen muss. Und das in einem Alter Mitte Fünfzig, in dem man nicht unbedingt in der freien Wirtschaft zu den Top-Gesuchten gehört.

Der monatliche Abzug im Versorgungsausgleich eines Berufsunteroffiziers ist um bis zu 15% höher als der eines gleichbesoldeten Beamten mit Allgemeiner Altersgrenze und das bis zu seinem Lebensende („Berufssoldaten-Geschiedenen-Steuer“)

Der durchschnittliche Berufssoldat muss 80.000 -160.000 € Abzug in Kauf nehmen, die seinem Ex-Partner nicht zu Gute kommen. Für einen Beamten mit Allgemeiner Altersgrenze werden so gut wie alle Abzüge, allerdings mit lebensalterbedingtem Zeitverzug an den Ex-Partner, umgesetzt.

Glauben Sie nicht den Darstellungen einschlägiger Ressorts, der Versorgungsausgleich sei insgesamt „kostenneutral“. 2008 erwirtschaftete der Einzelplan 14 11,5 Mio. € Ertrag aus Versorgungsausgleichsabzügen, die nicht an Anspruchsberechtigte weitergeleitet worden sind.
Der Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich-Soldaten liegen aktuell Zahlen vor, wobei im Jahr 2014 ca. 4.000 Pensionäre der Bundeswehr einen Überschuss im EP 14 von 14 Mio. € erwirtschaften. Wenn dieses Bild so bleibt, bleibt auch der Eindruck der Betroffenen auf Grund ihres persönlichen Schicksals: Wir werden „abgezockt“. (Duden: ungerechtfertigt übervorteilt) Diese Botschaft wird durch Betroffene, die sich über unsere Plattform in Kommentaren, Leserbriefen und ganzen Beiträgen artikulieren, immer deutlicher nach außen getragen. Und das ist keine Positivwerbung für Arbeitgeber, deren betriebsbezogene Alterssicherungssysteme immer mehr zum Attraktivitätsfaktor werden.

Hinterfragen Sie die Beteuerungen aus einschlägigen Ressorts, die Beibehaltung der bisherigen Regelungen entspräche dem „Solidaritätsprinzip“ und dem „Versicherungsprinzip“. Die Finanzierung des Verteidigungshaushalt aus Pensionskürzungen ist nicht solidarisch, die Deckung einer Versicherung mit 15 % höheren Gebühren trotz längerer Laufzeiten oder alternativ einer Einmalzahlung mit dem 200-fachen Betrag eines Monatsbetrags ist „Abschröpfen“, abgesehen davon, dass sich eine Einmalzahlung kaum einer leisten kann.

Stellen Sie die Aussage in Frage der einschlägigen Spezialisten, die „Mehrzahlungen“ der pensionierten Soldaten würden gebraucht, um die sogenannten „Einstandskosten“ abzudecken. Einstandskosten seien die Kosten für Rentenleistungen, die bei einem vorzeitigen Rentenfall auf Grund einer Erwerbsminderung des anspruchsberechtigten Ex- Partners aufkommen. Das betrifft also gerade mal 4% der Erwerbsbevölkerung. Umgesetzt heisst das: 96% der Versorgungsausgleichspflichtigen ehemaligen Berufssoldaten zahlen für 4% Ex-Partner mit Erwerbsunfähigkeit. Geht es noch?

Ganz knallig ist die Begründung, Einstandskosten bei Wiederheirat des Pensionärs müsste der Staat für die ehemalige und aktuelle Partnerin im Falle eines Falles gleich zweimal zahlen: Witwenrente für die "Neue" und Versorgungsausgleich für die "Alte". Ja, stimmt. Aber wer mal ganz genau hinschaut, der stellt fest dass der Abzug im Versorgungsausgleich dafür sorgt, dass die Witwenrente nach Abzug des Versorgungsausgleich und der Versorgungsausgleich an die Ex in etwa der Rente der Witwe des verstorbenen Pensionärs entspricht, wenn dieser nicht geschieden worden wäre und kein Versorgungsausgleich anfiele. Hier ein Beispiel eines Oberstleutnant A 14:

Beispiel Witwenrente

Bedenken Sie, dass „Zuverdienstgrenzen“ und die fehlende Möglichkeit, als Pensionsempfänger weitere Rentenansprüche zu erwerben, dazu führen, recht früh pensionierte Soldaten wirtschaftlich ziemlich an die Wand zu fahren.

Erörtern Sie in der Diskussion bitte nicht, was alles „nicht geht“, sondern welche Möglichkeiten bestehen, die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs abzupuffern. Zeigen Sie soviel kreative Phantasie, wie Sie das bei der PKW-Maut beweisen und vermeiden Sie künftige Werbeslogans, die sich wie folgt ausdrücken könnten:

Geschiedene Versorgungsempfänger der Bundeswehr

Wir.Dienen.Deutschland.
Bis zum Tod.

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