Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Im Koalitionsvertrag „abgek...kt“ !

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere

Merkelraute

Nun steht das „Werk“, der gerade gezeichnete Koalitionsvertrag der „großen Drei“:

Neben so tollen Sachen wie Autobahn-Maut für Ausländer und Führerscheinentzug für Kleinkriminelle kann man zum Thema Rente mit dem Suchtool von Adobe mehr die Begriffe kohärente und transparente (Was  :-) auch immer dahinter steckt!) finden, als das eigentliche Thema „Rente“ selbst.

In diesem „Ich-weiß-nicht-richtig-ob-es-geht-aber-ich-wünsch-mir-mal-irgendwas“ muß man sehr genau suchen, was unsere Kollegen und Kameraden bei Versorgungsausgleich-Soldaten.de wirklich betroffen macht:

~Die Koalition wird die geltenden Beschränkungen des Hinzuverdienstes für ausgeschiedene Soldaten bei späteren Verwendungen in der Wirtschaft aufheben.

Toll! Das ist die aus allen Erörterungen und Diskussionen übrig gebliebene Formulierung. Was bedeutet das aber?

Eigentlich geht es hier nur darum, den gewünschten Personalabbau der Streitkräfte voranzubringen!

Diejenigen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis weiterarbeiten wollen, schauen weiter in die Röhre! Die können ihren Versorgungsausgleich nicht rausverdienen.

Daher können die eigentlich gleich zuhause bleiben!

Öffentlich-rechtlich ist nicht nur Staat, auch Kirche, Trägerschaften, THW, Entwicklungshilfe... Ja, sogar die Arbeit als Selbstständiger für eine solche Organisation, z.B. als Berater, wird so behandelt.

Für Jobmöglichkeiten im Bereich früherer beruflicher Tätigkeiten sorgt § 20 a Soldatengesetz, dass Soldaten, eben nicht in Betätigungsfeldern der Wirtschaft arbeiten dürfen, in denen sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zuvor gearbeitet haben!

Sowas gibt es in der freien Wirtschaft nicht!

Wohlgemerkt, das gilt nur für Soldaten und Beamte, nicht für den Politiker und Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder.

Der arbeitet entgeltlich für seine Freund Wladimir Putin und das Unternehmen GAZPROM ohne Zuverdienstbeschränkung und nicht unbedingt für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland!

 

Yupp, ja, so ist unser Staat!

Aber auch das wurde im Koalitionsvertrag gefunden:

~Erwerbsgeminderte besser absichern
Wer nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wollen wir Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessern. Ziel ist es, diejenigen besser abzusichern, die auf diese Leistung angewiesen sind, ohne damit neue Fehlanreize für nicht zwingend notwendige Frühverrentungen zu schaffen. Wir werden die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre anheben (von 60 auf 62). Für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente erfolgt eine Günstigerprüfung.

Das könnte mögliche Auswirkungen auf die Bewertung der Allgemeinen Altersgrenze für Soldaten und Beamte haben...

Nun sind wir ganz gespannt auf das Rechtsgutachten des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V.

Leute! Wie lässt sich endlich dieses sozialpolitische Hütchenspiel der Versorgungsausgleichabzocke für Soldaten und Beamte mit besonderer Altersgrenze aushebeln?

 

Bis dahin, liebe Freunde:

Aktiv bleiben! Bundestagsabgeordnete „löchern“ und „nageln“!

Und zwar am „Pranger“ -> „Abgeordnetenwatch.de“

Den Wehrbeauftragten anschreiben!

Das persönliche Schicksal auf versorgungsausgleich-soldaten.de einstellen!

 

Wir.Müssen.Betroffen.Machen.

Euer Team Versorgungsausgleich-Soldaten.de

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