Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich
Bitte helfen Sie mit, Kollegen und Kameraden aufzuklären!
von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere
Poster & Infokarten verteilen, weitersagen, nachfragen und mit uns Korrekturen einfordern
Sehr geehrte Unterstützer,
liebe Betroffene,
mit der Neuregelung des Versorgungsausgleichs ab 01. September 2009 verschärften sich die Nachteile für die Berufsgruppen mit einer besonderen Altersgrenze (wie Soldaten, Polizisten usw.) bei der Berechnung und Einbehalt des Versorgungsausgleichs.
Viele Betroffene, aber auch Politiker sind sich über die Inhalte und Auswirkungen der Regelungen gar nicht bewusst.
Die - für den Laien auf den ersten Blick unkritischen - Maßnahmen der sogenannten „internen Teilung“ haben zum Teil äußerst ungünstige Auswirkungen für die betroffenen Soldaten und Beamte, ohne dass Ihr geschiedener Ehepartner daraus Nutzen zieht, u.a.:
- Abzug des Versorgungsausgleichs bereits mit Erreichen besonderer Altersgrenze
- Zuverdienstgrenzen nach Zurruhesetzung gem. Soldaten- und Beamtenversorgungsgesetz, die Versorgungsausgleichszahlungen nicht berücksichtigen
- Keine Möglichkeit, durch rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten auch nach der Zurruhesetzung seinen zum Teil erheblich reduzierten Versorgungsanspruch wieder aufzubessern
- Besonderheiten bei bestehenden Unterhaltspflichten z.B. für Kinder, nämlich keine Berücksichtigung im Versorgungsausgleich
- Selbst bei Wiederheirat des gleichen Partners wird der Versorgungsausgleich einbehalten
- Ungünstig hohes Berechnungsergebnis im Verhältnis von Ehejahren zu Berufsjahren bei besonderer Altersgrenze, damit hohe Leistungspflicht dieser Gruppe
Oft sind Auswirkungen für die betroffenen Soldaten und Beamten nicht sofort klar, wie z.B.:
- Besondere Belastung des mittleren und gehobenen Dienstes
- Unter gewissen Voraussetzungen auch Fall betroffener Leistungspflichtiger unter die Hartz IV-Grenze
- Unglaubwürdigkeit des immer wieder von Sozialpolitikern angemahnten „Solidaritätsprinzip“ des Versorgungsausgleichs, da der Zufluss der Versorgungsausgleichszahlungen in erster Linie zugunsten der Versorgungsträger und öffentlicher Dienstherren geht. Zum Beispiel wurde 2008 im Einzelplan 14 ein Überschuss von 11,5 Mio. € nach altem Versorgungsausgleichsrecht „erwirtschaftet“. Nach dem neuen Recht dürften die Erwirtschaftungen erheblich größer sein
- Leistungen für den Ex-Partner erfolgen auf Grund der höheren allgemeinen Altersgrenze erst viel später
- Negative Konsequenzen für z.B. Motivation und Nachwuchswerbung
Lapidar werden seit Jahren Forderungen nach einer Korrektur u.a. mit dem Argument einer notwendigen Gleichbehandlung abgelehnt. Dabei ergeben sich für Soldaten und Beamte aus der besonderen Altersgrenze so eklatante Nachteile gegenüber Versorgungsausgleichspflichtigen mit Regelrentenalter, dass eine Korrektur im Versorgungsausgleich dringend notwendig ist, um diese Ungerechtigkeiten abzuschaffen oder zumindest abzufedern.
Denkbar wären z.B. folgende Änderungen:
- Berechnung und Abzug des Versorgungsausgleichs erst mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze
- Wegfall von Zuverdienstbeschränkungen, zumindest Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs
- Möglichkeit, die verlorenen Ansprüche durch rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten wieder hereinarbeiten zu können
- Einforderung über politische Mandatsträger im Bundestag, eine Bilanz zu Einnahmen und Ausgaben über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gezielt bei Dienstherren und Versorgungsträgern für einen mehrjährigen Zeitraum ab September 2009 abzufragen um damit das sogenannte „Solidaritätsprinzip“ kritisch zu hinterfragen
Wir fragen bei Interessenverbänden und Mandatsträgern nach, was sie konkret unternehmen und fordern, um gegen die aufgezeigten Missstände anzugehen.
Unterstützt uns mit diesem Plakat. Helft uns, Betroffene zu informieren und die Forderung nach einer Korrektur des Versorgungsausgleich in die Politik zu bringen. Vielen Dank!
Ihre Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich