Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Befragen Sie jetzt Ihre Kandidaten für die Wahl zum Deutschen Bundestag

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere

... nach deren Auffassung zum Thema „Versorgungsausgleichsregelungen unter Berücksichtigung der besonderen Altersgrenze“.

Nach dem im Grundgesetz vorgesehenen Grundsatz der Gewaltenteilung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die gesetzgebende Gewalt inne.

Am 22. September 2013 wählen wir den 18. Deutschen Bundestag. Eine gute Gelegenheit also, die Kandidaten zum Thema „Versorgungsausgleich“ zu befragen.

Eine sehr gute Plattform dazu ist www.abgeordnetenwatch.de. Derzeit bietet die Plattform gezielt die Suche nach den regional zuständigen Kandidaten an.

Mithelfen & aktiv werden…

Sie können jetzt aktiv einen Teil dazu beitragen, dass dieses brisante Thema in den Fokus der zukünftigen Abgeordneten kommt. Und das geht ganz einfach:

Zunächst suchen Sie den jeweils zuständigen Abgeordneten aus, klicken das Profil an und drücken den Button „Befragen“. Zum Ausfüllen geben Sie Name, Vorname und eine gültige E-Mail Adresse an.
Nach Formulierung Ihrer Frage (Achtung: nur 2000 Zeichen sind möglich) drücken Sie auf „Absenden“ und fertig. Nach Freigabe durch einen Moderator wird die Frage an den Abgeordneten gesendet.

Die Betreiber von „Abgeordnetenwatch“ sind zu recht pampig, wenn Serienfragen oder Kettenbriefe versendet werden und der Kanal „vollgespamt“ wird. Deshalb ist jede Anfrage an Abgeordnete individuell zu formulieren und es sollten von einem Absender nicht mehr als drei Abfragen zum gleichen Thema gesendet werden.

Folgende Fragebereiche wären aus unserer Sicht besonders interessant.

1. Kenntnis der adressierten Abgeordneten zur Problematik von Berufsgruppen mit besonderer Altersgrenze wie Soldaten, Polizei- und Justizbeamten im Vollzugsdienst oder Berufsfeuerwehrleuten bei der Anwendung des Versorgungsausgleichs? Unter anderem

  • ungünstig hohes Berechnungsergebnis von Ehejahren zu Berufsjahren, damit hohe Leistungspflicht dieser Gruppe
  • Abzug des Versorgungsausgleichs bereits mit Erreichen besonderer Altersgrenze
  • Zuverdienstgrenzen nach Zur-Ruhesetzung, die Versorgungsausgleichszahlungen nicht berücksichtigen
  • keine Möglichkeit, durch rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten auch nach der Zur-Ruhesetzung seinen zum Teil erheblich reduzierten Versorgungsanspruch wieder aufzubessern
  • Besonderheiten bei bestehenden Unterhaltspflichten z.B. für Kinder, nämlich keine Berücksichtigung im Versorgungsausgleich
  • selbst bei Wiederheirat des gleichen Partners wird der Versorgungsausgleich einbehalten

2. Kenntnis und Beurteilung der Konsequenzen? Unter anderem

  • besondere Belastung des mittleren und gehobenen Dienstes
  • unter gewissen Voraussetzungen auch Fall betroffener Leistungspflichtiger unter die Hartz IV-Grenze, Versorgungsausgleichszahlungen in erster Linie zu Gunsten der Versorgungsträger und öffentlicher Dienstherren
  • Leistungen für den Ex-Partner erfolgen erst viel später
  • Fragwürdigkeit des sogenannten „Solidaritätsprinzips“, da in erster Linie den Versorgungsträgern Leistungen zufließen, ohne dass Auszahlungen getätigt werden. (Zum Beispiel im Einzelplan 14 ein Überschuss von 11,5 Mio EUR im Jahr 2008 beim EP 14)
  • Gefühl für die betroffenen Soldaten und Beamten, „abgezockt“ zu werden, da sie eine besondere Altersgrenze nicht zu vertreten haben, „billig abgeschoben“ werden und den aufgezeigten Belastungen voll ausgesetzt werden
  • Konsequenzen für z.B. Motivation und Nachwuchswerbung

3. Handlungsbedarf und -möglichkeiten, um die Ungleichheiten für Soldaten und Beamte mit besonderer Altersgrenze abzuschaffen oder zumindestens abzufedern. Unter anderem Forderungen an die Abgeordneten:

  • Berechnung und Abzug des Versorgungsausgleichs erst mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze
  • Wegfall von Zuverdienstbeschränkungen, zumindestens Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs Möglichkeit, die verlorenen Ansprüche durch rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten wieder hereinarbeiten zu können
  • Aufforderung an die Abgeordneten, die Bilanz zu Einnahmen und Ausgaben über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gezielt bei Dienstherren und Versorgungsträgern für einen mehrjährigen Zeitraum ab September 2009 abzufragen

Die Fragen sind bewusst nicht ausformuliert worden, um dem jeweiligen Schreiber nur Stichworte und Anhalte zu geben. Auf die individuelle Wortwahl und Anfrage kommt es an. Es ist auch abwegig, alle oben aufgezeigten Punkte aufzuführen und zu erörtern. Dazu reichen 2000 Zeichen nicht aus.

Neben Abgeordnetenwatch bieten sich auch Anfragen an die E-Mail Adressen der Abgeordneten über die Website des Bundestages an.

Zuständig für die konkrete Umsetzung von Versorgungsausgleichsregelungen ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales (http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/mitglieder.html) dessen Mitglieder auf dieser Website aufgelistet sind.

Für Beamte ist der Innenausschuss (http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/), für Soldaten der Verteidigungsausschuss (http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a12/) zuständig. Bei Innen- und Verteidigungsausschuss ist aber nur die Zuständigkeit für Konsequenzen aus dem Versorgungsrecht für den Dienst von Soldaten und Beamten.

Ansonsten verweisen die Damen und Herren auf den Ausschuss Arbeit und Soziales.

Die Musik zu dem Thema spielt ausschließlich im Ausschuss Arbeit und Soziales

Anfragen in Abgeordnetenwatch.de werden durch ihre Transparenz sehr viel häufiger beantwortet, als Direktanfragen über Mail an Abgeordnete. Einige Abgeordnete erklären auch auf Ihrer Website, E-Mails nicht zu beantworten.
Nun danken wir für Ihre Mithilfe und wünschen viel Erfolg mit Ihrer Anfrage auf http://www.abgeordnetenwatch.de

Die Ergebnisse veröffentlichen wir sehr gern auf unserer Website. Senden Sie diese nach Erhalt einfach an

Vielen Dank!

Ihr Team von der
Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich
Soldaten und andere Berufsgruppen mit einer besonderen Altersgrenze

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