Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

DGB spricht aus, was andere bisher scheuten!

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 2)

Danke, Deutscher Gewerkschaftsbund! Auch Polizei, Feuerwehr und Justizbeamte sind betroffen!

DGB Stellungnahme zum Versorgungsausgleich

Mit einer vorläufigen Stellungnahme im Rahmen der Verbandsanhörung am 13.10.2014 sprach der DGB deutlich aus, was andere bislang scheuten: Das Aussetzen des Abzugs im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Besonderer Altersgrenze für Soldaten sei nur eine vorläufige Maßnahme. Auch die Polizeibeamten sind zu berücksichtigen! Die Pseudobegründungen „Solidaritäts- und Versicherungsprinzip“ könnten nicht greifen bei einem Lebenseinschnitt  „Pensionierung“, der nicht auf persönlicher Entscheidung sondern auf staatlicher Vorgabe, nämlich der „Besonderen Altersgrenze“ beruht.

Hier die Stellungnahme im Wortlaut:

Stellungnahme DGB Versorgungsausgleich

Wir sagen nur Danke, Deutscher Gewerkschaftsbund, für diese sehr deutliche Stellungnahme und zeigen auf, welche Handlungserfordernisse es noch gibt:

  • Anpassung der zeitratierten Berechnungsmethode zur Feststellung des monatlichen Versorgungsausgleichsanspruchs in der Art, dass keine Benachteiligung gegenüber Beamten mit allgemeiner Altersgrenze besteht. (z.B. Annahme einer fiktiven Dienstzeit bis zum 65. Lebensjahr)
  • Angleich der Zuverdienstgrenzen so, dass der Abzug des Versorgungsausgleichs mit berücksichtigt wird!
  • Schaffen der Möglichkeit, nach Zurruhesetzung im Rahmen des Zuverdienstes neue Versorgungsansprüche aufzubauen.

Und der Appell an unsere Kollegen bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsdienst, sich noch mehr bei uns zu engagieren!

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