Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich
DGB spricht aus, was andere bisher scheuten!
von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 2)
Danke, Deutscher Gewerkschaftsbund! Auch Polizei, Feuerwehr und Justizbeamte sind betroffen!
Mit einer vorläufigen Stellungnahme im Rahmen der Verbandsanhörung am 13.10.2014 sprach der DGB deutlich aus, was andere bislang scheuten: Das Aussetzen des Abzugs im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Besonderer Altersgrenze für Soldaten sei nur eine vorläufige Maßnahme. Auch die Polizeibeamten sind zu berücksichtigen! Die Pseudobegründungen „Solidaritäts- und Versicherungsprinzip“ könnten nicht greifen bei einem Lebenseinschnitt „Pensionierung“, der nicht auf persönlicher Entscheidung sondern auf staatlicher Vorgabe, nämlich der „Besonderen Altersgrenze“ beruht.
Hier die Stellungnahme im Wortlaut:
Wir sagen nur Danke, Deutscher Gewerkschaftsbund, für diese sehr deutliche Stellungnahme und zeigen auf, welche Handlungserfordernisse es noch gibt:
- Anpassung der zeitratierten Berechnungsmethode zur Feststellung des monatlichen Versorgungsausgleichsanspruchs in der Art, dass keine Benachteiligung gegenüber Beamten mit allgemeiner Altersgrenze besteht. (z.B. Annahme einer fiktiven Dienstzeit bis zum 65. Lebensjahr)
- Angleich der Zuverdienstgrenzen so, dass der Abzug des Versorgungsausgleichs mit berücksichtigt wird!
- Schaffen der Möglichkeit, nach Zurruhesetzung im Rahmen des Zuverdienstes neue Versorgungsansprüche aufzubauen.
Und der Appell an unsere Kollegen bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsdienst, sich noch mehr bei uns zu engagieren!