Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Unfassbar... ParlStS des BMVg lehnt Korrektur Versorgungsausgleich ab

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere

O-Ton aus dem Bundestag: „Drum prüfe wer sich ewig bindet“

Im jahre 2000 wurde bereits im Bundestag die Schlechterstellung der Soldaten nach dem alten Versorgungsausgleichsgesetz debattiert, nur leider sah das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch die parlamentarische Staatssekretärin Frau Brigitte Schulte, seinerseits keine Notwendigkeit für eine Korrektur.

Nachzulesen ab Seite 12084 im Protokoll

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2000

Fragen 19 und 20 der Abgeordneten Ina Albowitz:

„Trifft es zu, dass Soldaten aufgrund der für sie geltenden besonderen Altersgrenzen im Falle einer Ehescheidung bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleich benachteiligt werden und im Vergleich zu Beamten und anderen Berufsgruppen in kürzerer Zeit vergleichsweise höhere Anwartschaften erwerben?

Trifft es zu, dass ein Berufssoldat, der mit dem 53. Lebensjahr pensioniert wurde, viele Jahre Versorgungsausgleich abgezogen bekommt, ohne dass die von ihm geschiedene Ehefrau davon einen unmittelbaren Vorteil hat, und mit welcher Begründung wird so verfahren?“

Die damalige parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Verteidigung Frau Brigitte Schulte darauf abschliessend: „Es lässt sich nicht anders regeln.“... wohl wegen dem besagten Gleichheitsprinzip. Und der O-Ton der Frau Vizepräsidentin des Deutschen Bundestag Anke Fuchs: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ verschlägt uns gänzlich die Sprache.

Die zweite Frage, ob es zutrifft, dass die Ehefrau daraus keinen Nutzen hat, blieb gemäß Protokoll in der Sitzung unbeantwortet.

Drum greifen wir hier noch eine weiter Aussage der damaligen parlamentarischen Staatssekretärin beim BMVg, Frau Brigitte Schulte, auf:

„Das frühere Ausscheiden des Berufssoldaten kann sich im Rahmen des Versorgungsausgleichs allerdings auch positiv auswirken. Dies gilt dann, wenn sich der Berufssoldat im Zeitpunkt der Ehescheidung bereits im Ruhestand befindet. In diesem Fall sind – ebenso wie im Beamtenbereich– die Versorgungsbezüge erst dann zu kürzen, wenn aus der Versicherung des berechtigten Ehepartners eine Rente zu gewähren ist. Damit ergibt sich: Die dargestellte Situation ist mit dem Gesetz vereinbar und – so bedauerlich das ist, weil es auch andere Berufsgruppen betrifft – nicht zu verändern.“

(27.5.2013 - Nachträgliche Anmerkung - Für Bundesbeamte und gesetzliche Rentenempfänger ist dieses besagte Recht 2009 weggefallen, Stichwort „Pensionärsprivileg“. Für die Landesbeamte gilt das wohl immer noch, weil die Länder es noch nicht geändert haben. Siehe Artikel „Rentner- und Pensionärsprivileg beim Versorgungsaugleich - Vorteile für Beamte“ unter www.anwalt.de)

Dies unterstreicht unsere Behauptung, dass der einbehaltene Versorgungsausgleich eines Berufssoldaten mit seiner Zwangszurruhesetzung ab dem 53.+ Lebensjahr seiner geschiedenen Ehefrau mitnichten zugute kommt. Stattdessen erfreut sich nur der Vater Staat.

Doch wie man in dem Protokoll lesen kann, war die ganze Materie über den Versorgungsausgleich den Politikern zu kompliziert.

Und Nein! Wir wollen die geschiedenen Ehepartner nicht um den Versorgungsausgleich bringen, sondern verhindern, dass der Staat sich all die Jahre an dem nicht unerheblichen monatlichen Betrag bereichert, bis er dem Berechtigten und den vielleicht noch zu versorgenden Kindern endlich zugute kommen darf.

Die Empfehlung der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet.“ ist daher nicht ganz vollständig. Nicht ganz ohne Sarkasmus ergänzen wir diese Regel um einen wichtigen Faktor: „Prüfet nicht nur, WENN ihr euch ewig bindet, sondern auch WANN ihr euch scheiden lasst.“

In diesem Sinne viele Grüsse und danke weiter für Eure Unterstützung.

Euer Team von Versorgungsausgleich-Soldaten.de

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