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Beratung Artikelgesetz: Abgeordnete benennen explizit die Benachteiligungen

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 4)

Beratung Artikelgesetz
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Gespannt verfolgten wir am 30. Januar die erste Beratung zum geplanten Attraktivitätsgesetz. Zwei Abgeordnete benannten dabei explizit die derzeitigen Benachteiligungen der Soldaten im Versorgungsausgleich.

Wir sagen herzlichen Dank für die konkrete Ansprache in Ihrer Rede und wünschen Ihnen einen langen Atmen in den weiteren anstehenden Verhandlungen in den jeweiligen Ausschüssen, damit dieser Ungerechtigkeit endlich ein Ende bereitet wird.

Vergessen Sie bitte nicht die Soldaten, die wegen einem Dienstunfähigkeitsverfahren - auch hervorgerufen durch einen Auslandseinsatz - vor der besondern Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden sind.

Und auch die Soldaten, die bezüglich eines beschlossenen Personalabbau der Bundeswehr durch die Bundesregierung ebenfalls vor der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wurden.

Auch wenn diese Soldaten, Ihrer verfrühten Versetzung in den Ruhestand zustimmten, war es beim einen oder anderen nicht wegen einem angebotenen goldenen Handschlag, sondern wohl mehr um das Gefühl nach all den Dienstjahren auf ein Abstellgleis geschoben zu werden, nicht mehr im aktiven Dienst ertragen zu müssen.

Denn die Erkenntnis für einen Soldaten „Du wirst nun nicht mehr gebraucht“ nach all den pflichtbewussten treu geleisteten Dienstjahren im In- und Ausland, mit all den Entbehrungen gegenüber sich selbst und seiner Familie, lässt schon die eine oder andere Frage nach dem Warum zu.

Nachzulesen im Protokoll der Beratung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) Drucksache 18/3697 veröffentlicht im Tagesaktuelles Plenarprotokoll 18083 - 83. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. Januar 2015

Beginn: 9.01 Uhr -

Auszug aus der Rede des Abgeordneten Herrn Dr. Fritz Felgentreu (SPD):

(....) Noch härter wirkt sich der frühe Ruhestand bisher bei Geschiedenen aus. Sie teilen sich ihren Pensionsanspruch mit dem geschiedenen Partner. Mit anderen Worten: Ihre Pension wird gekürzt. Um wie viel, legt das Familiengericht bei der Scheidung fest. Das bedeutet, Soldatinnen und Soldaten, die das von uns gemachte Dienstrecht in einen frühen Ruhestand zwingt, haben nicht nur früher ein niedrigeres Einkommen. Wenn sie geschieden sind, müssen sie auch acht bis zwölf Jahre länger als andere die Kürzung ihrer Versorgung hinnehmen. (...)

(..) Soldaten, liebe Kolleginnen und Kollegen, erleben leider überdurchschnittlich oft das Scheitern ihrer Ehe, auch weil ihr Beruf durch seine Dienstzeiten, durch die Auslandseinsätze und die vielen Versetzungen das Familienleben bisher stark belastet hat. Es ist deshalb gerecht, auch den Versorgungsausgleich, oder auf Deutsch: die Kürzung der Pension, mindestens bis zu dem Zeitpunkt hinauszuschieben, zu dem das gleiche Schicksal auch unsere Polizistinnen und Polizisten ereilt.
Sie können nun fragen: Was haben Versorgungsregelungen für Ruheständler mit der Attraktivität der Bundeswehr beim Berufseinstieg zu tun? Fragen 19-Jährige wirklich danach, wie sie versorgt sind, wenn ihre Ehe scheitern sollte? Nein, meine Damen und Herren, das tun sie wahrscheinlich nicht. Aber die Unzufriedenheit der Älteren über die mangelnde Fürsorge bekommen sie sehr schnell mit. Wenn wir Soldaten auf Zeit als Berufssoldaten gewinnen wollen, dann tun wir gut daran, auch die Älteren gerecht und angemessen zu versorgen (...)

Auszug aus der Rede des Abgeordneten Herrn Oswin Veith (CDU/CSU):

(..) Drittens.

Durch die speziellen Altersgrenzen für Berufssoldatinnen und -soldaten greift im Falle einer Scheidung der Anspruch auf einen Teil der Pension wesentlich früher als bei den Beamten. Es ist daher richtig, auch beim Versorgungsausgleich die Altersgrenze auf 61 Jahre anzuheben. Das ist eine Angleichung, die ein Stück mehr Gerechtigkeit bedeutet.

An den von mir vorgebrachten Beispielen wird deutlich: Wir reden hier nicht über Geschenke an die Soldatinnen und Soldaten, sondern über sinnvolle Anpassungen an die Regelungen der übrigen Bundesbeamten und des öffentlichen Dienstes.(..)

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