Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Quantensprung - Aber doch heftige Enttäuschung

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 10)

Wer hätte das gedacht? Als wir uns Ende 2012 mit den Berufsvertretungen unterhielten, da kam nur "Dickes Brett! Nicht zu bohren!"

Auf die vielen Anfragen, Petitionen und auch angestrengte Gerichtsverfahren erfolgte nur die Erkenntnis:

Da gilt das "Solidaritätsprinzip", heißt: Die Gesamtheit der Versicherten darf nicht unter Scheidungen von Soldaten und Beamten mit Besonderer Altersgrenze leiden und da gilt auch das "Versicherungsprinzip", will heißen: Da gibt es ein Risiko für Invalidität einzustehen und deswegen zahlen alle ab Pensionierung ihre "Versicherungsprämie".

Und alle wußten: "Ist halt so, nichts zu ändern!"

Alle Größen, wie z.B. Frau Zypries, haben sich in die Argumentation reingeworfen. Ist gerecht und muß so sein.

Und wir haben einfach mal Zahlen und Fakten genannt und mit vielen Mitgliedern und Unterstützung von Verbänden und auch Abgeordneten eins erreicht:

Es wurde den Verantwortlichen klar:
  • Soldaten zahlen monatlich bis zu 15%, Polizisten, Berufsfeuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte bis zu 9% monatlich mehr als vergleichbare Beamte mit allgemeiner Altersgrenze
  • Soldaten sogar im Schnitt von 80.000 bis 160.000 EUR bis der Ex-Partner einen Cent kriegt
 
Und es wurde vielen klar: Das ist Abzocke! Das ist Frust! Und Enttäuschung gerade am Ende der Berufstätigkeit!
 
Die Botschaft kam an! Herzlichen Dank an viele Helfer und Briefeschreiber, quer durch ALLE Parteien, die Berufsvertretungen und NATÜRLICH alle Betroffenen, die hier mitgemacht haben!
 

Wird das Gesetz, wie vom Bundestag verabschiedet, in Kraft gesetzt, passiert folgendes:

  • Der Abzug im Versorgungsausgleich wird für alle Soldaten bis zum Erreichen der Besonderen Altersgrenze für Bundespolizeibeamte im Polizeivollzugdienst ausgesetzt. Das bedeutet: Beginn des Abzugs zwischen 60 und 62 Jahren, abhängig vom individuellen Alter!
  • Mit Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzte Soldaten werden nicht berüksichtigt.
  • Mit Ausscheiden aus dem Dienst auf Grund des Personalstärkegesetz ausgeschiedene Soldaten werden nicht berücksichtigt

und, ganz wichtig

Ein uns vorliegendes Protokoll des Verteidigungsauschusses bestätigt diesen Sachverhalt ausdrücklich!

Damit bekommt ein Großteil der bisherig betroffenen Soldaten nicht in den Genuß, da sie schon zu alt sind, mit Personalstärkemaßnahmen entlassen worden sind oder sich bislang ihren Versorgungsausgleichsabzug von vielleicht 800 EUR um 50 EUR durch Antrag kürzen ließen.
Denn gerade viele Ehefrauen geschiedener Berufsunteroffiziere hatten kleine Einkommen mit geringen Rentenansprüchen, die dazu führten. Diese Schlechterstellung betrifft alle, die nach dem neuen Recht ab September 2009 mit interner Teilung geschieden worden sind.

Altfälle mit externer Teilung und Saldierung der Ansprüche gegen den Ex-Partner können nach hiesiger Erkenntnis von den neuen Regelungen profitieren.

Wir zitieren unseren sehr geschätzten Wehrbeauftragten aus der Anhörung im Verteidigungsausschuß zu deren Ausschluß am 23.02.2015: „Es ist ein Gebot der Fairneß. Und es nicht fair im Nachhinein die Spielregeln zu ändern...“

Danke, Hellmut Königshaus, für diese ganz einfache Erklärung! In den Genuß kommen im Wesentlichen aber alle künftig geschiedene Soldaten! Und die werden es brauchen!

 

WIR FREUEN UNS FÜR EUCH!

Und für alle übrigen kämpfen weiter, aber nur MIT Euch!

 

Euer Team Versorgungsausgleich-Soldaten.de


P.S.: Und eins hilft nicht: Motzköpfe, die nur schimpfen und ihren Frust „auskotzen“ sowie „Trittbrettfahrer“ die fragen: „Bitte teilen Sie mir mit, wann mein VersAusGl nun reduziert wird! Um baldige Auskunft wird gebeten!“


Sorry Leute, wir sind kein Rundumservice! EUER MITMACHEN ist gefragt!

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