Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

In Afghanistan eingestanden & zuhause vom Staat abgezockt

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere

Fanmilie Versorgungsausgleich

Im Internet fanden wir den Schriftsatz - in dieser Sache - an den parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe, Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 10.02.2012. Darin wird angeführt „dieser Kürzungsbetrag fließt jedoch nicht etwa dem Renten- / Pensionskonto des geschiedenen Ehepartners zu, sondern wird durch den Staat „kassiert“.

(den Schriftsatz können Sie hier downloaden:

http://www.versorgungsausgleich-soldaten.de/tl_files/versorgungsausgleich/PDF/ParlStS-Brauksiepe_VersAusgleich_120210.pdf )

Dies bedeutet, dass wenn ein Soldat z.B. durch seinen Dienstgeber im 54. Lebensjahr in den Ruhestand zwangsversetzt wird, dann wird ihm der betrag x des sogenannten, gerichtlich verfügten Versorgungsausgleichs sofort einbehalten, obwohl seine geschiedene Ehefrau bis zu ihrem Regelrentenalter - wohl derzeit im 67. lebensjahr - keinen Nutzen daraus erzielt.

Wir sagen, diese Ungerechtigkeit ist bodenlos… der Staat erwirtschaftet auf Kosten der ausgleichspflichtigen Soldaten im Ruhestand - und dies auch zum Nachteil ihrer Kinder - jährlich mehrere Millionen.
Kein Wunder, dass diesbezüglich eine Änderung politisch nicht erwünscht und/oder in Aussicht ist.

Ja… aber warum eigentlich zum Nachteil der Kinder?

Die Rechnung ist einfach: wenn z.B. ein Berufsunteroffizier im 54. Lebensjahr ohne Einspruchsmöglichkeit zwangszurruhe gesetzt wird, hat er oft noch Kinder in der Ausbildung. Nach Abzug des Versorgungsausgleichs bleibt im jedoch wenig finanzieller Spielraum, um seine Kinder in der Ausbildung oder Studium zu unterstützen.

Der einbehaltene Betrag kommt jedoch nicht etwa der geschiedenen Ehefrau zugute, sondern wird vom Staat ersatzlos einkassiert bis die Frau 67 wird.

Er errechnete Betrag, der als Versorgungsausgleich einbehalten wird, erhöht sich durch die zugrunde gelegte Berechnungsformel umso mehr, je früher der Versorgungsausgleichpflichtige zur Ruhe gesetzt wird.

So profitiert der Staat nicht nur Jahre, sondern oft Jahrzehnte von dieser Regelung, die nicht einmal dem Selbstbehalt unterliegt. Das heißt, dass der Ausgleichspflichtige u.U. nicht einmal sein gesichertes Grundeinkommen erhält.

In diesem Sinne trägt der Staat wesentlich zur Benachteiligung unserer Soldatenkinder bei, obwohl diese Kinder sicher schon genug leiden in Bezug der ständigen Versetzungen, den langen Abwesenheiten, den häufigen Wohnortwechseln ihrer Väter und Mütter und in den Ängsten um ihre Eltern während den langen Auslandseinsätzen?

Die Korrektur des Versorgungsausgleichs ist für Soldaten und alle anderen Berufsgruppen (u.a. Polizei, Berufsfeuerwehr) mit besonderer Altersgrenze dringend notwendig.

Der Einbehalt des gerichtlich verfügten Versorgungsausgleichs vom Ausgleichspflichtigen, darf erst erfolgen, wenn er unmittelbar dem Ausgleichserhaltenden wirklich zufließt.

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