Aktuelle Nachrichten zum Versorgungsausgleich

Nun geht es um die Wurst! Wer tritt für unsere Interessen ein?

von Team Versorgungsausgleich für Soldaten, Polizisten & andere (Kommentare: 1)

Foto: ©Depositphotos.com/Shaiith79

Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag am 23.02.2015 und weiterer Fahrplan des Gesetzes

Die Tagesordnung zur öffentlichen Anhörung im Verteidigungsausschuss zum Artikelgesetz ist online (siehe Link zur Bundestagsseite…) Am 23.02.2014 von 14:00 bis 17:00 kann die Veranstaltung auch live im Parlamentsfernsehen verfolgt werden.

Ein Protokoll wird spätestens am Folgetag eingestellt und wird belegen, wer sich für die betroffenen Soldaten einsetzt, wer nicht und wer die angestrebten Nachbesserungen torpediert!

Wer kommt?

  • Prominent der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus. Seit Jahren fordert er mit deutlicher Stimme die nötigen Anpassungen im Versorgungsausgleich für Soldaten und auch nun die erforderlichen Nachsteuerungen. Ihm ist es besonders zu verdanken, dass das Thema immer warm gehalten wurde.
  • Natürlich der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) e.V., vertreten durch OTL André Wüstner und StHptm a.D. Hartmut Schönmeyer. Der DBwV e.V. übermittelte ein 13-Punkte-Paket zur Nachbesserung des Artikelgesetz, darunter auch die Nachbesserungen zum Versorgungsausgleich. Er steht im Dialog mit Abgeordneten. Der DBwV e.V. muß aber auch die Interessen der zivilen Mitarbeiter  als Verbandsmitglieder vertreten.
  • Auch der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) ist geladen, diesem steht der Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB) e.V. nahe. Als Teilnehmer an der Anhörung ist hier StFw Andreas Schöninger benannt. Auch der VSB e.V. tritt vehement für die Anpassungen des Versorgungsausgleichs ein und steht ebenso mit der Politik im Dialog. Aktuell wird dem Verteidigungsauschuß ein Schreiben zur Nachbesserung übersendet.
  • Ferner sind Vertreter von ver.di und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) geladen. Bei der DRB kann man davon ausgehen, dass Nachbesserungen eher abgelehnt werden. Immerhin finanzierten Soldaten jahrelang die Rentenversicherung ohne dass für sie selbst bzw. oder ihren Ex-Partner Vorteile erwachsen sind. Aus dieser Ecke wird nämlich immer das leidige „Solidaritäts- und Versicherungsprinzip“ bemüht. Es dient als Begründung für die bisherige Benachteiligung der Soldaten und Beamten!
  • Interessant ist die Teilnahme des Deutschen Anwaltvereins. RA Hauß wird dazu im Ausschuss vortragen. Wie unser Partner, RA Stege ist RA Hauß Mitglied des Familienrechtsausschusses des Vereins. Der Anwaltverein kritisiert seit langem die Regelung des Versorgungsausgleichs bei Erwerbsminderung und Anwendung der Besonderen Altersgrenze.
  • Ganz gespannt sind wir auf die Ausführungen von WissDir Gregor Richter aus dem Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr. Im Zentrum wurde u.a. die Studie „Soldatenfamilien“ bearbeitet. Diese Studie wurde nach Veröffentlichung des Wehrbeauftragtenberichts 2011 (Hohe Scheidungsraten bei der Bundeswehr) durch das BMVg beauftragt. Werden hier Fragen zu Hintergrund und Ausmaß der hohen Scheidungsraten gestellt?
  • Der Vorsitzender der Agentur für Arbeit, Frank-J. Weise wird sich eher zu allgemeinen Attraktivitätsaspekten der Bundeswehr äußern.

Wir meinen:

  • Der aktuelle Gesetzesentwurf mit der Anhebung des Abzugs auf die Besondere Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte ist ein guter Einstieg. Er muss aber neben den SoldatINNen, die regulär ausschieden, mindestens auch die umfassen, die bisher nach Personalstrukturmaßnahmen gegangen sind. Diese hatten bisher den Eindruck, durch das frühere Ausscheiden nicht gegenüber regulären Entlassungen benachteiligt zu werden. Die jetzige Vorenthaltung ähnelt der Anmerkung des freundlichen Versicherungsvertreters, man habe „das Kleingedruckte im Vertrag überlesen"! Sollte keine Anpassung erfolgen, wird sich der bis 2017 abzubauende Personenkreis genau und gut überlegen, die Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
  • Wenn keine Anhebung des Abzugs auf die Allgemeine Altersgrenze erfolgt, sind Zuverdienstgrenzen mindestens so zu modifizieren, dass der Versorgungsausgleich "herausverdient" werden kann. Immerhin dürfen die ehemaligen Soldaten nun nicht bestraft werden, dass sie mit Abzug des Versorgungsausgleich "ihren Beitrag für die Solidargemeinschaft" leisten.

Nach der Anhörung soll es zügig weiter gehen: Am 25.02. ist die Befassung in den Ausschüssen, Haushalt, Recht- und Verbraucherschutz, Inneres, Arbeit und Soziales sowie Haushalt vorgesehen. Am 26. und 27.02. zweite und dritte Lesung im Plenum mit Entscheidung im Bundestag, am 27.03. zweite Lesung im Bundesrat.

Dann könnte im II. Quartal die Inkraftsetzung erfolgen und eine Abhilfe vielleicht schon ab 01.05. greifen.

 

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