Versorgungsausgleich - Rechtsberatung

Anwaltskanzleien mit dem Schwerpunkt Versorgungsausgleich:

Wir von der Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich können und dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. Aber wir können Empfehlungen geben zu Experten, die sich mit diesem speziellen Thema bei den Berufsgruppen mit einer besonderen Altersgrenze wie Berufssoldaten, Polizisten, Richtern, Berufsfeuerwehr usw. auskennen.

Dazu veröffentlichen wir gerne die Infos aus dem Flyer von Rechtsanwalt Bernd Stege aus Bremen:

Viel Geld im Spiel!

Lebenswirklichkeit: Scheidung

Fast jede zweite Ehe von Soldaten, Polizei- und Feuerwehrbeamten/innen wird geschieden, ebenso in anderen Beamtengruppen. Bei diesen Scheidungen ist vielfach der Versorgungsausgleich der werthaltigste und „teuerste“ Teil im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung: Eine Rente von € 100,00 monatlich kostet im Versorgungsausgleich ca. € 22.655,42. (Stand 2012) Entsprechend sorgfältig und überlegt sollte mit diesen Werten umgegangen werden!

Einkommenseinbußen

Beamte/innen mussten in den letzten Jahren vielfältige Einbußen hinnehmen; Absenkung des Ruhegehaltssatzes, Wegfall von Zulagen, Verminderung oder Wegfall der Sonderzuwendungen, Dienstzeitverlängerungen etc.. Diese Einkommensminderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich. Angesichts dieser  massiven Kürzungen wird heute bei Ehescheidungen aus der Vergangenheit vielfach weit mehr als die Hälfte der in der Ehe erwirtschafteten Versorgungsanwartschaften an die geschiedenen Ehepartner übertragen.

Neue Rechtslage im Versorgungsausgleich

Mit dem seit dem 01.09.2009 geltenden VersAusglG erfolgt keine Gesamtsaldierung mehr, sondern eine „interne Teilung“ jedes einzelnen Versorgungsanrechts der geschiedenen Eheleute. Während jetzt bei Bundesbeamten/innen eine „interne“ Teilung erfolgt, verbleibt es bei der Versorgung der Landesbeamten/innen bei der bisherigen externen Teilung. Dies bedeutet, dass Landesbeamte/innen genau die Hälfte der ehezeitlich erworbenen Anwartschaften auf das Rentenkonto des Ehepartners bei der Deutschen Rentenversicherung begründen müssen und im Gegenzug die Hälfte der vom Ehepartner erwirtschafteten Rentenanwartschaften auf einem neu einzurichtenden Konto bei der Deutschen Rentenversicherung erhalten; also eine „zweite Rente“. Durch mögliche Vereinbarungen im gerichtlichen Verfahren können andere und bessere Lösungen erzielt werden.

Einsparungen möglich!

Betroffene

Nahezu jeder Beamte/in kann den Versorgungsausgleich abändern, sofern er/sie vor 2003/2004 geschieden wurde. Auch spätere „Scheidungsjahrgänge“ werden aufgrund des Wegfalls von Zulagen u. Sonderzuwendungen sowie Dienstzeitverlängerungen betroffen sein. Auch bisher zu gering bewertete Anrechte der geschiedenen Ehepartner, die über eine  Zusatzversorgung bei der VBL Karlsruhe oder andere betriebliche Zusatzversorgungen verfügen, führen heute regelmäßig zur erfolgreichen Abänderungen alter Urteile. Es ist auch zukünftig mit erheblichen Einsparmöglichkeiten für aufmerksame und informierte Beamte/innen beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung zu rechnen.

Auswirkungen einer erfolgreichen Abänderung

Der Fall eines von mir vertretenen Beamten aus Nordrhein- Westfalen: Bei dem im Jahre 1987 durchgeführten Scheidungsverfahren wurden von dem Beamten DM 660,98 im Versorgungsausgleich begründet. Nach Abänderung im ahre 2012 wurde der Versorgungsausgleich im Rahmen einer Vereinbarung abgeändert. Es wurden nur noch DM 288,33 begründet. Nach beamtenrechtlicher Umsetzung durch das LBV in NRW nach § 57 BeamtVG a.F. hatte der Beamte einen um € 238,09 geringeren Kürzungsbetrag zu zahlen. Der Beamte  erhält auch die Überzahlungen an die geschiedene Ehefrau von ca. € 4.500,00.

Für einen Beamten aus Niedersachsen konnte ein ebenso gutes Ergebnis erzielt werden: Scheidung 1997, ursprünglicher Versorgungsausgleich DM 937,72, neuer Versorgungsausgleich nach Abänderung DM 450,94. Nach Umsetzung ergab sich der von mir errechnete Kürzungsbetrag von „nur“ noch € 283,24 gegenüber vormals € 563,47, also € 280,23 weniger. Abschließendes Zitat des Beamten: „Das von Ihnen erzielte Ergebnis hat meine anfänglichen Erwartung doch mehr als übertroffen. Für die hervorragende Arbeit in meiner Angelegenheit möchte ich mich bei Ihnen und Ihrem Mitarbeiterteam bedanken.“

Erfolg beim Gericht!

Prozessrisiko

Ich führe für Beamte/innen bundesweit mehrere hundert Versorgungsausgleichsverfahren. Meine Erfolgsquote liegt bei gerichtlichen Verfahren bei 99 % Prozent. In der Regel können in Abänderungsverfahren zwischen € 50,00 bis € 300,00 monatlich eingespart werden. Der Schwerpunkt meines familienrechtlichen Beratungsangebotes orientiert sich am speziellen Beratungsbedarf von Beamten/innen.

Grundsätzliche Prüfung vor Verfahrenseinleitung

Die Prüfung, ob sich eine Abänderung „rechnet“, erfordert bereits vor der gerichtlichen Antragstellung die Verarbeitung einer Vielzahl von beamten- und familienrechtlichen Informationen und es bedarf spezieller Kenntnisse über die jeweilige beamtenrechtliche Umsetzung. Nur dann ist es möglich, bereits vor dem Gang zum Gericht eine Prognose über die Erfolgsaussicht und die Höhe der Einsparung abzugeben. Kontinuierliche Fortbildung, berufliches  Engagement sowie langjährige Erfahrung im Beamtenund Familienrecht sind ein Garant dafür, den hohen und oftmals komplexen Anforderungen von Beamten/innen in Versorgungsausgleichsverfahren gerecht zu werden. In jedem Fall ist von einem Alleingang ohne juristische Beratung unbedingt abzuraten.

Risikofaktoren

Es bestehen im Rahmen der jetzigen „internen Halbteilung“ eines jeden Anrechts besondere „Risiken“, insbesondere für Landesbeamtinnen, in allen Fällen des vorzeitigen Ruhestandes und bei Unterhaltszahlern/innen. Durch Vereinbarungen im Abänderungsverfahren - aber auch schon in heutigen Scheidungsverfahren - können die Ergebnisse für Beamte/innen erheblich optimiert werden.

© RA Bernd Stege