29.01.2016 an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Dr. Hans-Peter Bartels

von Martin Brohl, Hptm a. D. (Kommentare: 0)

Abs.
Martin Brohl
Kontaktadresse

An den
Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Herrn Dr. Hans-Peter Bartels - PERSÖNLICH -
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Betrifft: Jahresbericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages für 2015
(veröffentlicht am 26.01.2016)

Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages
Herr Dr. Hans-Peter Bartels,

als ehemaliger und betroffener Soldat der Bundeswehr (Hptm a.D.) erlaube ich mir, zum am 26.01.2016 vorgelegten Jahresbericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages für das Jahr 2015 Stellung zu nehmen.

Es ist für mich völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass das Thema der auch von Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages sehr kritisch beschriebenen Benachteiligung im erlassenen Artikelgesetz beim Versorgungsausgleich für ausgeschiedene und geschiedene Berufssoldaten, mit keinem einzigen Wort im Bericht des Wehrbeauftragten für 2015 erwähnt wird.

Dies ist insbesondere aufgrund

  • meiner Eingabe an den Wehrbeauftragten im vergangenen Jahr,
  • weiterer Eingaben durch viele Betroffene zum gleichen Sachverhalt,
  • meiner Berichterstattung an den Wehrbeauftragten über diesbezüglich aktuelle Sachstände,
  • meiner noch in der Prüfung befindlichen Online-Petition Id_59498 (siehe Anlage) als Hauptpetent (1051 Mitzeichnungen !!!) für viele tausend betroffene ehemalige Soldaten der Bundeswehr und
  • dem hohen Engagement von einer hohen Anzahl von betroffenen und engagierten Soldaten im ganzen Bundesgebiet für die Abstellung der Benachteiligung

nicht nachvollziehbar.

Der Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages und Anwalt der Soldaten hat in der Expertenanhörung am 25.02.2015 klar Position gegen die Benachteiligung bezogen:

Zitat:
„Und das ist eigentlich nicht fair, sozusagen nachträglich die Spielregeln zu ändern und dem Einzelnen zu sagen, du hast dich jetzt früher entschieden, du bist auf Wunsch des Dienstherren ausgeschieden und nun teilen wir Dir mit, hättest Du dich nicht darauf eingelassen, dann hättest du eine erheblich bessere, auch für dich bessere Situation gehabt.“
Zitatende

Hat sich nun die Meinung und Einschätzung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zum betreffenden Sachverhalt etwa in Gänze geändert?

Gerade auch die Fürsorge für die ehemaligen Soldaten und deren Familien sollte im Rahmen der „Attraktivitätssteigerung“ für den Dienst in der Bundeswehr einen hohen Stellenwert haben. So könnte insbesondere der Dienstherr unter Beweis stellen, dass er es mit der Attraktivitätssteigerung wirklich ernst meint und die Ehemaligen (betroffene Struktursoldaten, einschließlich deren Familien) nicht einfach "hinten runter" fallen lässt, frei nach dem Motto: Aus den Augen – aus dem Sinn.

Ich bitte Sie Herr Dr. Hans-Peter Bartels um möglichst zeitnahe Zusendung einer nachvollziehbaren Erläuterung, warum im aktuell vorgelegten Jahresbericht, der hiererneut beschriebene Sachverhalt (siehe dazu auch die beigelegten Anlagen/Informationen), keinerlei Erwähnung findet.

Weiterhin bitte ich Sie Herr Dr. Hans-Peter Bartels als Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages und als Anwalt der Soldaten erneut sich für die „Ehemaligen“ sprich für die benachteiligten "Struktursoldaten" im vorliegenden Sachverhalt mit aller Kraft einzusetzen.

Insbesondere erhoffe ich mir eine offensive Unterstützung auch vom Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, dass die von mir verfasste und noch in der Prüfung befindliche Onlinepetition zeitnah zu einem positiven Ergebnis im Sinne von mehreren tausend benachteiligten "Struktursoldaten" und deren Familien führt.


Mit freundlichen Grüßen

Martin Brohl

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