Und wie geht's weiter? Das BMVg sei für eine Korrektur eingetreten und konnte sich nicht durchsetzen. Er ERWARTE, dass die Regelung geändert wird. Bitte, Herr Königshaus, klären Sie die Missverständnisse auf, mit der die deutsche Rechtssprechung und -deutung die Korrektur blockiert. Unsere Eingabe an Sie ist unterwegs. Nun sind wir gespannt...
Der deutsche Bundeswehrverband macht schon seit Jahren auf diese besagte Benachteiligung - ob nach dem alten oder neuen Versorgungsausgleichsgesetz - aufmerksam. Die Bemühungen waren jedoch bisher vergebens...
Im jahre 2000 wurde schon die Schlechterstellung der Soldaten nach dem alten Versorgungsausgleichs-Gesetz debattiert, nur leider sah das Bundesministerium der Verteidigung seinerseits keine Notwendigkeit für eine Korrektur…
Auch wenn wir gerichtlich unterlagen, erfreut es uns, dass die Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Verteidigung uns in unserem Anliegen bestätigt.…
Nein, der Berufssoldat kann eben NICHT seine Altersversorgung durch eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufbessern, ganz im Gegensatz zu höchtrichterlichen Urteilen und Verlautbarungen, die dies anführen. Dass der Deutsche Richterbund dies in einer Stellungnahme trotzdem so anführt, spiegelt wieder, dass die Urteilenden, das Gesamtmass der Ungerechtigkeiten des Versorgungsausgleichs für Berufsgruppen wie Berufssoldaten oder Polizisten etc. noch nie ausreichend beleuchet haben....